Logo Die Sachsen News
Nachrichten / Kultur

Archiv zu Nazi-Verbrechen - BGH stärkt Zeugen Jehovas

Archiv zu Nazi-Verbrechen - BGH stärkt Zeugen Jehovas
Gehört das Archiv eigentlich den Zeugen Jehovas? (Archivbild) / Foto: Britta Pedersen/dpa
Von: DieSachsen News
Bilder, Briefe, Todesurteile: Die Zeugen Jehovas und der Staat streiten um mehr als 1.000 Dokumente aus der NS-Zeit. Am Bundesgerichtshof feiert die Religionsgemeinschaft einen Teilerfolg.

Seit Jahren streiten die Zeugen Jehovas mit dem deutschen Staat um ein umfangreiches Familienarchiv aus der NS-Zeit. Die mehr als 1.000 Dokumente erzählen von der von den Nationalsozialisten als Zeugen Jehovas verfolgten Familie Kusserow aus Bad Lippspringe in Nordrhein-Westfalen. Das Archiv liegt derzeit im Militärhistorischen Museum der Bundeswehr in Dresden.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat die Glaubensgemeinschaft Grund zur Hoffnung, dass ihre Klage auf Herausgabe des Archivs doch noch Erfolg haben könnte. Das höchste deutsche Zivilgericht hob ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln auf, dass die Klage abgewiesen hatte. Das Kölner Gericht muss nun erneut über die Sache verhandeln und entscheiden. (Az. V ZR 92/25)

Mehr aus dieser Kategorie

Archiv hat für Zeugen Jehovas «immensen Wert»

Die älteste Tochter, Annemarie Kusserow, hatte die Verfolgung ihrer 13-köpfigen Familie von der Machtübernahme der Nationalsozialisten bis zu ihrer eigenen Verhaftung im Oktober 1944 in Bildern, Briefen, Haftbefehlen und Todesurteilen festgehalten. Zwei ihrer Brüder wurden von den Nazis hingerichtet, weil sie aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigerten. Weitere Familienmitglieder starben infolge der grausamen Haftbedingungen.

Nach dem Tod der über 90-jährigen Annemarie Kusserow im Jahr 2005 verkaufte einer ihrer Brüder das umfangreiche Archiv an das Museum in Dresden. Eigentlich hatte Kusserow ihr Erbe aber den Zeugen Jehovas überlassen. Wie das Archiv bei dem Bruder landete, ist laut BGH ungeklärt. «Fest steht, dass das Archiv unrechtmäßig an das Museum veräußert wurde», sagt Sebastian Stock, Sprecher der Zeugen Jehovas. 

Die Glaubensgemeinschaft klagt seit Jahren gegen die Bundesrepublik auf Herausgabe des Kusserow-Archivs - bislang aber ohne Erfolg. Dass nur sechs von mehr als 1.000 Teilen ausgestellt würden, zeige, «dass die meisten der Dokumente für das Museum von keinem Interesse sind», sagt Stock. Für die Zeugen Jehovas hätten sie hingegen einen «immensen Wert». Das Museum wollte sich auf Anfrage nicht zum BGH-Urteil äußern.

Wurde das Archiv gutgläubig erworben?

Vor dem BGH ging es vor allem um die Frage, ob die Bundesrepublik das Kusserow-Archiv «gutgläubig erworben» hat. In diesem Fall ist der Käufer eines Gegenstands nämlich selbst dann rechtmäßiger Eigentümer, wenn die Sache vorher gar nicht demjenigen gehörte, von dem er sie gekauft hat. Voraussetzung für diesen Kauf «in gutem Glauben» ist, dass der Käufer nicht wusste oder wissen konnte, dass die Sache dem Verkäufer nicht gehörte.

Zudem darf der Gegenstand laut Gesetz nicht «gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen» sein. Das OLG Köln war der Ansicht, dass die Zeugen Jehovas den Kusserow-Bruder als Besitzer des Archivs geduldet und so legitimiert hätten. Diese Bewertung hielt der Prüfung des BGH nun nicht Stand. Eine Sache gelte so lange als «abhandengekommen», bis sie wieder im Besitz des Eigentümers sei, hielt der Senat fest. Auch der Umstand, dass der Eigentümer die Besitzlage dulde, ändere nichts daran, dass die Sache weiter abhandengekommen ist.

Auf Grundlage der bisherigen Feststellungen könne nicht angenommen werden, dass die Bundesregierung das Archiv gutgläubig erworben habe, entschieden die Karlsruher Richterinnen und Richter. Insbesondere könne es sein, dass der Bund vor dem Ankauf Archivs «Nachforschungen darüber anstellen musste, ob der Bruder der Erblasserin tatsächlich Eigentümer der Dokumente oder zumindest verfügungsberechtigt war». Ein Anspruch der Kläger auf Herausgabe könne daher nicht ausgeschlossen werden. 

Senat hatte vergeblich für Einigung geworben

Der BGH-Senat hatte bei der Verhandlung im März bei den Parteien für eine gütliche Einigung geworben. Am Ende des Rechtsstreits stünde wohl ein kompromissloses Ergebnis, hatte die Vorsitzende Richterin erklärt: Einer gewinne, einer verliere. Sie fragte daher, ob man nicht eine Lösung finden könnte, mit der beide Seiten einverstanden wären. Schließlich teilten wohl beide das Ziel, das einzigartige Archiv für künftige Generationen zu erhalten.

Die Zeugen Jehovas hätten dem Museum daraufhin einen detaillierten Vergleichsvorschlag unterbreitet, sagt Sprecher Stock. «Dieser sieht einen uneingeschränkten wissenschaftlichen Zugang zum Archiv vor und ermöglicht dessen Einbindung in künftige Ausstellungen staatlicher Museen.» Zudem biete man eine finanzielle Entschädigung für die durch den Erwerb und die Erhaltung des Archivs entstandenen Kosten an.

Mahnmal in Berlin erinnert an Verfolgung

Doch bis zur Urteilsverkündung in Karlsruhe konnte keine Einigung gefunden werden. Anders als es auch das Gericht es sich gewünscht habe, werde sich das Verfahren nun weiter in die Länge ziehen, sagte Stock nach der Urteilsverkündung. Man sei aber weiter zuversichtlich, dass am Ende dem letzten Willen von Annemarie Kusserow Rechnung getragen werde.

Zeugen Jehovas hatten es zur NS-Zeit abgelehnt, den Hitlergruß zu zeigen oder ihre Kinder in die Hitlerjugend zu schicken. Viele verweigerten den Wehrdienst. Ab 1933 wurden sie von den Nazis verfolgt. Tausende wurden verschleppt, inhaftiert und gefoltert. Mindestens 1.700 verloren ihr Leben. Am Mittwoch wurde in Berlin ein Mahnmal eingeweiht, das an die Verfolgung und den Widerstand der Zeugen Jehovas erinnern soll.

Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

Sachsen News
Artikel von

Sachsen News

Sachsen News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.

Social Media