Der Anwalt von Lina E. will Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen, dass die Linksextremistin wegen einer verweigerten Zeugenaussage in Beugehaft genommen werden soll. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte diese Zwangsmaßnahme angeordnet, der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sie bestätigt.
«Die Verfassungsbeschwerde wird im Laufe dieser Woche beim Bundesverfassungsgericht eingereicht», teilte Anwalt Erkan Zünbül mit. Im Mittelpunkt sollten die Reichweite des Auskunftsverweigerungsrechts sowie der Grundsatz, sich selbst nicht belasten zu müssen, stehen. Zuvor hatten andere Medien berichtet.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes füge sich in eine bedenkliche Entwicklung ein, bei der rechtsstaatliche Verfahrensgarantien zunehmend eingeschränkt würden, erklärte Zünbül. «Ein funktionierender Rechtsstaat misst sich nicht allein an einer effektiven Strafverfolgung, sondern ebenso an der konsequenten Wahrung der Verfahrensrechte aller Verfahrensbeteiligten.»