Die sächsische Landesregierung arbeitet an einem Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte. Nach einer Studie habe ein Expertengremium Maßnahmen empfohlen, die nun geprüft würden, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums auf Anfrage. Wann das Projekt starten werde, sei aber noch unklar. Zudem müssten Vorgaben des Bundes zum Arbeitszeitgesetz abgewartet werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in einer Entscheidung in der Vorwoche ein strukturelles Problem bei der Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften erkannt. Einen automatischen Anspruch auf finanziellen Ausgleich bei Überschreitung der Wochenarbeitszeit hätten Lehrkräfte derzeit aber nicht, hatten die Richter betont. Demnach dürfe nicht eigenständig die Arbeitszeit verlängert und dafür ein Ausgleich verlangt werden. Vielmehr müsse die Überlastung durch Mehrarbeit beim Dienstherrn angezeigt und Aufgaben müssten gegebenenfalls zurückgestellt werden. Konkret ging es um die Überstunden eines Grundschulrektors aus Hannover. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte dem mittlerweile pensionierten Rektor eine Entschädigung von 31.435,59 Euro für geleistete Mehrarbeit zugesprochen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Urteil nach einer Revision des Landes Niedersachsen aufgehoben. Der ehemalige Schulleiter sei nicht zu den geltend gemachten Arbeitsstunden herangezogen worden, hieß es in der Begründung. Die vorgetragene Dienstzeit beruhe auf einer eigenverantwortlichen Entscheidung, sei aber nicht vom Dienstherrn vorgegeben worden. «In einem pädagogischen Kontext ist es illusorisch, Aufgaben einfach liegenzulassen», sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW), Burkhard Naumann. Es brauche klare Vorgaben für Entlastung und eine objektive, einfache Arbeitszeiterfassung, durch die es möglich wird, über Aufgaben zu entscheiden, durch die die Arbeitszeit überschritten wird. Laut der Studie des sächsischen Kultusministeriums leistete rund die Hälfte aller Lehrerinnen und Lehrer jedes Schuljahr unbezahlte Mehrarbeit von knapp acht Stunden pro Woche. Rund 17 Prozent der Schulleitungen arbeiteten durchschnittlich über alle Schulwochen mehr als 48 Stunden pro Woche. Dabei beeinflusst die Schulart maßgeblich Umfang und Struktur der Arbeitszeit. An berufsbildenden Schulen und Förderschulen war die Arbeitszeitbilanz ausgeglichener. Dagegen arbeiteten Lehrkräfte an Gymnasien häufig mehr als vorgesehen. An der repräsentativen Studie hatten sich 3.772 Lehrkräfte und 386 Schulleitungen beteiligt. Das entspricht einem Anteil von 14 Prozent aller Lehrkräfte und 19 Prozent aller Schulleitungen in Sachsen. Sie hatten ihre Arbeitszeit im gesamten Schuljahr 2024/25 dokumentiert. Die Arbeitszeiterfassung sei ein Instrument des Gesundheitsschutzes, eine einfache Dokumentation von Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Pausen genüge, erläuterte Naumann. «Deshalb schlagen wir die Einführung eines einfachen, freiwilligen Modells vor.» Zahlreiche Landesverbände der GEW haben bereits ihren Mitgliedern eine App zur Ermittlung der Arbeitszeit an die Hand gegeben. Unter anderem in Hessen, Berlin und Baden-Württemberg dokumentieren damit bereits tausende Lehrerinnen und Lehrer die Arbeitszeit. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenBundesgericht: Strukturelles Problem bei der Arbeitszeiterfassung
GEW: Aufgaben können nicht liegenbleiben
Studie: Hälfte der Lehrkräfte arbeitet acht Stunden pro Woche mehr