Der Zoll ist bei einer bundesweiten Mindestlohnprüfung auf 29 mögliche Unregelmäßigkeiten in Thüringen und Südwestsachsen gestoßen. Insgesamt stellten die Beamten 63 Fälle fest, die nun durch umfangreiche Prüfungen der Geschäftsunterlagen weiter aufgeklärt werden müssen, teilte das Hauptzollamt in Erfurt mit.
Neben der Einhaltung des Mindestlohns betreffe dies unter anderem auch die Vorenthaltung von Beiträgen zur Sozialversicherung und die illegale Beschäftigung von Ausländern. Wegen des Verdachts von Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen seien bereits vor Ort acht Strafverfahren sowie zwölf Bußgeldverfahren eingeleitet worden, hieß es.