Der Betriebsrat hat bei einer Entscheidung über eine höhere Vergütung für freigestellte Betriebsratsmitglieder kein Mitspracherecht. Die Erhöhung des Arbeitsentgelts eines von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellten Betriebsratsmitglieds unterliege nicht der Mitbeurteilung der Arbeitnehmervertretung, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Die Norm sieht eine Mitbestimmung des Betriebsrates bei Ein- und Umgruppierungen von Mitarbeitern vor. Diese bestehen in der Zuordnung der zu verrichtenden Tätigkeit eines Arbeitnehmers zu einer bestimmten Gruppe der maßgebenden Vergütungsordnung.
Bei der Frage von höheren Löhnen und Gehältern von freigestellten Betriebsratsmitgliedern handele es sich jedoch nicht um eine solche Einordnung. Die Erhöhung ihrer Entgelte richte sich daher nach gesetzlichen Vorgaben, teilte das oberste Arbeitsgericht weiter mit. Demnach sei die Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds entweder entsprechend der betriebsüblichen Entwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer anzupassen - oder zur Vermeidung einer Benachteiligung, weil das Betriebsratsmitglied nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine höher vergütete Position aufsteigen konnte.