Die Sommerferien sind für viele Schüler und Schülerinnen auch eine Zeit, in der sie sich über Jobs Geld hinzuverdienen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erinnert deshalb an Regeln bei Verträgen, Bezahlung und Arbeitszeiten, die für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten.
Wichtigste Grundlage ist ein Arbeitsvertrag, wie der sächsische DGB-Jungendsekretär Vincent Seeberger sagt. «Dieser sollte vorab abgeschlossen werden und eindeutig festlegen, welche Aufgaben, Arbeitszeiten und welche Bezahlung vereinbart sind.» Dabei gelte, dass unter 18-Jährige grundsätzlich keine gefährlichen Arbeiten erledigen dürften. Erlaubt seien nach Jugendarbeitsschutzgesetz leichte Tätigkeiten wie «Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge».