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Welche Regeln bei Ferienjobs für Schüler gelten

Welche Regeln bei Ferienjobs für Schüler gelten
Für Schüler und Jugendliche ab 16 gilt die gesetzliche Höchstarbeitszeit: Ausnahmen gibt es bei der Arbeit in der Gastronomie und in Mehrschicht-Betrieben. (Symbolbild) / Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Von: DieSachsen News
Ab wann dürfen Schüler jobben, welche Arbeiten sind erlaubt und wie viel darf man verdienen? Der DGB erinnert in den Sommerferien an die wichtigsten Regeln für Ferienjobs.

Die Sommerferien sind für viele Schüler und Schülerinnen auch eine Zeit, in der sie sich über Jobs Geld hinzuverdienen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erinnert deshalb an Regeln bei Verträgen, Bezahlung und Arbeitszeiten, die für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten. 

Wichtigste Grundlage ist ein Arbeitsvertrag, wie der sächsische DGB-Jungendsekretär Vincent Seeberger sagt. «Dieser sollte vorab abgeschlossen werden und eindeutig festlegen, welche Aufgaben, Arbeitszeiten und welche Bezahlung vereinbart sind.» Dabei gelte, dass unter 18-Jährige grundsätzlich keine gefährlichen Arbeiten erledigen dürften. Erlaubt seien nach Jugendarbeitsschutzgesetz leichte Tätigkeiten wie «Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge».

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Was bei der Arbeitszeit gilt

Erlaubt sind Schülerjobs ab einem Alter von 13 Jahren. 13- und 14-Jährige brauchen den Angaben zufolge aber die Zustimmung ihrer Eltern. Möglich sei das «aber nur bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich, und zwar zwischen 8 und 18 Uhr».

15- bis 17-Jährige dürfen in den Ferien maximal vier Wochen jobben. Dabei gilt die gesetzlich geregelte Höchstarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche und acht Stunden täglich. Ausnahmen gelten demnach ab einem Alter von 16 Jahren bei der Arbeit in der Gastronomie und in Mehrschicht-Betrieben. 

Der DGB erinnert zudem: «Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit» - allerdings treffe dies erst für Volljährige zu. DGB-Jugendsekretär Seeberger spricht von einer diskriminierenden Ausnahme für Minderjährige und fordert den Mindestlohn auch für Schüler und Schülerinnen, «denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden», sagt Seeberger.

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