Sachsens Rechnungshof sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Polizeikosten bei Hochrisikospielen im Fußball in seiner eigenen Rechtsauffassung bestätigt. Der Rechnungshof hatte die Ausgaben zur Absicherung von Fußballspielen in Sachsen 2019 geprüft und später empfohlen, dass der Freistaat dem Beispiel des Landes Bremen folgen und ebenfalls eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen sollte.
«Hochrisikofußballspiele verursachen bei der sächsischen Polizei jährlich zusätzliche Kosten von über sieben Millionen Euro. Diese werden derzeit von der Allgemeinheit getragen. Solche Kosten sollten nicht dem Steuerzahler angelastet werden», betonte Rechnungshofdirektor Gerold Böhmer. Das Urteil schaffe Rechtssicherheit für die Schaffung einer entsprechenden Regelung auch in Sachsen.