Die ehemalige Turnerin Helene Schäfer-Betz hat vor Gericht kein Schmerzensgeld von ihrem früheren Arzt am Olympiastützpunkt Chemnitz erstreiten können. Ihre Klage auf 30.000 Euro wurde von der Arzthaftungskammer des Landgerichts Chemnitz am Mittwoch abgewiesen. Zwar hätte er sie mehr über Nebenwirkungen des Schmerzmittels Tilidin aufklären müssen, erläuterte Gerichtssprecherin Marika Lang die Begründung der Kammer. Aber es sei nicht kausal nachzuweisen, dass die Einnahme der Tablette zu dem Sturz bei einem Wettkampf geführt habe. Außerdem habe es damals keine Anhaltspunkte gegeben, ihr aus orthopädischer Sicht die Beendigung der Sportkarriere zu empfehlen. Rechtsanwältin Jana Neumann kritisierte die Entscheidung und kündigte Berufung an.
In dem Rechtsstreit ging es darum, dass Helene Schäfer-Betz, die Schwester der Ex-Weltmeisterin Pauline Schäfer-Betz, nach monatelangen Hüftschmerzen als 16-Jährige mit Billigung des Orthopäden vor einem Wettkampf in Japan das Schmerzmittel Tilidin verabreicht wurde. Daraufhin sei sie benommen gewesen und bei dem Wettbewerb 2017 vom Balken gestürzt. 2021 hatte sie ihre Turnkarriere beendet. Der beklagte Arzt bestritt die Vorwürfe und reklamiert für sich, dass die Behandlung fachgerecht gewesen sei.