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Einreisesperre: RB Leipzig braucht Klarheit bis 8. Februar

Einreisesperre: RB Leipzig braucht Klarheit bis 8. Februar
Leipzigs Geschäftsführer Oliver Mintzlaff. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Von: DieSachsen News

RB Leipzig muss binnen knapp einer Woche eine Lösung für die Austragung des Champions League-Spiels gegen den FC Liverpool finden. Das geht aus den für die K.o.-Phase der Königsklasse aktualisierten Bestimmungen der Europäischen Fußball-Union UEFA hervor. Demnach muss Leipzig die UEFA bis zum 8. Februar informieren, ob das Spiel plangemäß am 16. Februar in der Red Bull Arena durchgeführt werden kann. Derzeit verhindern dies die bis 17. Februar geltenden neuen deutschen Einreiseregeln für Menschen aus besonders betroffenen Corona-Mutationsgebieten, zu denen Großbritannien zählt.

«Die UEFA steht sowohl mit den betreffenden Clubs als auch mit dem Deutschen Fußball-Bund in Kontakt, die wiederum Kontakt zur deutschen Regierung haben. Im Moment können wir keine weiteren Informationen geben», teilte die UEFA auf dpa-Anfrage mit.

Laut den Regularien muss Bundesligist Leipzig sicherstellen, dass das Spiel ausgetragen wird. Sollte dies im eigenen Stadion nicht möglich sein, muss RB der UEFA einen neutralen Spielort vorschlagen. Ein Tausch des Heimrechts wäre möglich, wenn beide Clubs zustimmen. Das Rückspiel ist am 10. März. Das Achtelfinale muss laut UEFA bis zum 2. April komplett gespielt werden. Findet Leipzig keine Lösung, wird das Spiel mit 0:3 gewertet.

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Club-Vertreter hatten sich zuletzt optimistisch gezeigt, das Spiel im eigenen Stadion austragen zu können. Ziel sei es nicht, an einem alternativen Ort zu spielen, hatte RB-Vorstandschef Oliver Mintzlaff betont. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte am Montag bei der dpa klargestellt, in der Verordnung «gibt es derzeit keine Sonderregelung für Profi-Sportler».

Seit Samstag dürfen Fluggesellschaften keine Menschen aus besonders betroffenen Corona-Mutationsgebieten mehr nach Deutschland bringen. Zu diesen Gebieten zählt Großbritannien. Ausnahmen sind lediglich für Deutsche und für Ausländer, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, vorgesehen. Für sie gilt aber auch die Pflicht, sich vor der Einreise anzumelden und einen negativen Corona-Test vorzuweisen.

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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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