Dynamo Dresden geht weiter gegen einen Zuschauer-Teilausschluss für das erste Saisonheimspiel am Sonntag gegen Darmstadt 98 vor und hat Klage beim Ständigen Schiedsgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gegen ein Urteil des DFB-Bundesgerichts eingereicht. Dieses hatte die Dresdner Berufung gegen das Sportgerichtsurteil vom 5. Juni bestätigt, in dem unter anderem etwa 9.500 Plätze im Rudolf-Harbig-Stadion gegen Darmstadt frei bleiben müssen.
«Wir haben uns bewusst die Zeit nach der Urteilsverkündung genommen, um die weiteren Schritte sinnvoll abzuwägen. Wir verfolgen nunmehr im ersten Schritt die Aussetzung der Vollstreckung der ausgesprochenen Strafe bis zum Abschluss des Schiedsverfahrens, um ordnungsgemäß vor dem Ständigen Schiedsgericht das Urteil des DFB-Bundesgerichts und unsere Rechte überprüft zu bekommen», sagte Dynamo-Geschäftsführer Stephan Zimmermann in einer Vereinsmitteilung.
Nach Angaben der Dresdner soll bereits an diesem Dienstag eine Entscheidung darüber fallen, inwiefern die vom Bundesgericht ausgesprochen Strafe ausgesetzt wird.