Berlin. Wer seinen Personalausweis online nutzen möchte, aber die dazugehörige PIN vergessen hat, kann seit Anfang Oktober 2026 wieder kostenlos einen Rücksetzbrief bestellen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat den entsprechenden Dienst nach fast drei Jahren Pause reaktiviert. Die Bestellung funktioniert über das Internet, der Brief kommt anschließend per Post nach Hause.
Nach Angaben von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger gingen bereits in den ersten Tagen mehr als 10.000 Bestellungen ein. Der Dienst soll Bürgern den Zugang zu digitalen Verwaltungsangeboten erleichtern und sie auf die Einführung der staatlichen digitalen Brieftasche d-you im Januar 2027 vorbereiten.
So lässt sich die PIN kostenlos zurücksetzen
Der Antrag erfolgt über die offizielle Internetseite [www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de](https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/). Benötigt werden ein gültiger Personalausweis oder eine eID-Karte, die AusweisApp sowie ein NFC-fähiges Smartphone oder ein geeignetes Kartenlesegerät.
Die Identifizierung erfolgt über den Chip des Ausweises. Dafür wird auch die sechsstellige Zugangsnummer (CAN) benötigt, die auf der Vorderseite des Dokuments steht.
Der Dienst richtet sich an Personen ab 16 Jahren mit deutscher Meldeadresse. Er kann genutzt werden, wenn die selbstgewählte sechsstellige PIN vergessen wurde, der ursprüngliche PIN-Brief nicht mehr vorhanden ist oder die Online-Ausweisfunktion aktiviert werden muss. Besitzer eines elektronischen Aufenthaltstitels müssen sich hingegen an ihre Ausländerbehörde wenden.
Der Brief kommt innerhalb von sieben Werktagen
Nach der Bestellung verschickt die Bundesdruckerei einen Brief mit einer neuen PIN, einem Aktivierungscode und einem QR-Code. Die Zustellung erfolgt normalerweise innerhalb von sieben Werktagen an die im Ausweis gespeicherte Meldeadresse.
Wichtig ist, dass der Brief persönlich entgegengenommen werden muss. Dafür ist ein gültiges amtliches Ausweisdokument erforderlich. Wer bei der Zustellung nicht zu Hause ist, kann den Brief innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Postfiliale abholen. Ein Führerschein genügt zur Identifizierung nicht.
Anschließend wird der Aktivierungscode über den QR-Code oder durch manuelle Eingabe verwendet. Mithilfe der AusweisApp lässt sich die Online-Ausweisfunktion aktivieren und eine neue persönliche PIN festlegen.
Kostenloser Dienst ist zeitlich begrenzt
Das Digitalministerium stellt den Service zunächst nur für einen begrenzten Zeitraum bereit. Wie lange die kostenlose Bestellung möglich sein wird, ist noch offen.
Nach Ministeriumsangaben steht ein festes Kontingent zur Finanzierung zur Verfügung. Der Dienst kann angeboten werden, solange diese Mittel ausreichen.
Mit dem Neustart wurde auch die Bedienung überarbeitet. Die Bestellseite ist für Smartphones optimiert. Nutzer können vor Abschluss ihrer Bestellung die gespeicherte Meldeadresse kontrollieren und freiwillig eine E-Mail-Adresse für eine voraussichtliche Zustellankündigung hinterlegen.
Eine Besonderheit sollten Antragsteller kennen: Mit der Bestellung eines neuen PIN-Rücksetzbriefes wird die bisherige PIN ungültig und die Online-Ausweisfunktion zunächst deaktiviert. Eine Stornierung ist nicht möglich.
Neue PIN wird für die digitale Brieftasche d-you benötigt
Am 2. Januar 2027 soll die staatliche digitale Brieftasche d-you starten. Mit der Anwendung sollen Bürger künftig Identitäts- und andere Nachweise auf ihrem Smartphone verwalten und gegenüber Behörden oder Unternehmen verwenden können.
Für die erstmalige Einrichtung benötigen sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und die dazugehörige PIN. Der jetzt wieder verfügbare Rücksetzservice soll verhindern, dass eine vergessene PIN zur Hürde bei der Einrichtung wird.
Auch Sachsen ist an der Vorbereitung der neuen digitalen Identität beteiligt. Dresden gehört zu den Städten, in denen praktische Anwendungen der europäischen EUDI-Wallet erprobt werden. Dazu zählt die digitale Sächsische Ehrenamtskarte.
DIE SACHSEN NEWS berichtete bereits ausführlich über den Start von d-you, die Rolle Dresdens und die Arbeit des Bundestagsabgeordneten Markus Reichel.
Die technische Grundlage für das Online-Ausweisen existiert bereits seit 2010. Damals wurde der deutsche Personalausweis mit elektronischem Chip eingeführt. Der PIN-Rücksetzservice per Post war schon früher verfügbar, wurde jedoch zum 31. Dezember 2023 eingestellt. Seitdem mussten viele Betroffene ihre PIN persönlich bei einer Ausweisbehörde neu setzen lassen.