Für Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eine Niederlage: Das Gericht in Leipzig hat das von ihr verfügte Verbot des rechtsextremen «Compact»-Magazins im Eilverfahren vorläufig ausgesetzt. Damit kann das Blatt vorerst wieder erscheinen. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.
Das Gericht meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots an und betonte die Bedeutung der Pressefreiheit. Da Faesers Verbotsverfügung zu einer sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots von «Compact» geführt hätte, komme dem Grundrecht der Pressefreiheit ein besonders Gewicht zu, erklärten die Bundesrichter. Solange nicht endgültig über die Klage entschieden ist, könne das Medienunternehmen seinen Betrieb fortführen.