Diebe stehlen Geldbörsen beim Einkaufen in Nünchritz und Meißen
Bei zwei Diebstählen beim Einkaufen am Dienstag in Nünchritz und Meißen seien Frauen um Geldbörsen und Dokumente gebracht worden, wie die Polizei mitteilte. In beiden Fällen nutzten die Täter nach Darstellung der Beamten offenbar einen kurzen Moment der Unaufmerksamkeit. In Nünchritz habe eine 72-Jährige in einem Markt an der Riesaer Straße ihre Handtasche in einen Einkaufswagen gelegt. An der Kasse habe sie dann bemerkt, dass ihr Portemonnaie fehlte. Darin hätten sich etwa 40 Euro sowie persönliche Dokumente befunden. In Meißen sei eine 64-Jährige in einem Markt an der Elisabethstraße beim Einkaufen von einem Mann in ein Gespräch verwickelt worden. Dadurch sei sie abgelenkt worden. Später habe sie festgestellt, dass aus ihrer umgehängten Handtasche das Portemonnaie gestohlen worden sei. Darin hätten sich 250 Euro und persönliche Dokumente befunden. Die Polizei rät, Geldbörsen beim Einkauf nicht in Einkaufstaschen, Einkaufswagen oder Rollatoren zu legen. Handtaschen sollten geschlossen bleiben und im Geschäft nicht aus den Augen gelassen werden. Wertsachen wie Geldbörsen und Handys seien am besten in verschlossenen Taschen nah am Körper zu verstauen. Außerdem solle man zu Unbekannten Abstand halten und Körperkontakt vermeiden.
Unabhängig davon habe die Polizei am Dienstagabend auf der Autobahn 4 bei Klipphausen einen Renault Clio gestoppt. Der 36 Jahre alte Fahrer sei zwischen dem Autobahndreieck Dresden-West und der Abfahrt Wilsdruff wegen eines defekten Rücklichts, überhöhter Geschwindigkeit und gefährlicher Überholmanöver aufgefallen. Als Beamte ihn am Rasthof Dresdner Tor anhalten wollten, sei er zunächst weitergefahren. Kurz darauf hätten die Polizisten den Wagen angehalten und kontrolliert. Dabei habe sich gezeigt, dass der Mann keine Fahrerlaubnis besaß. Ein Alkoholtest habe rund 0,6 Promille ergeben, zudem habe ein Drogentest auf Amphetamine hingewiesen. Die Beamten veranlassten eine Blutentnahme und ermitteln nun unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel gegen den polnischen Staatsbürger.