Es ist ein Richterspruch mit Signalwirkung: Im Streit um Streiks bei kirchlichen Arbeitgebern hat das Arbeitsgericht Erfurt der Diakonie Mitteldeutschland den Rücken gestärkt. Das Gericht untersagte der Gewerkschaft Verdi, zu Warnstreiks am Sophien- und Hufeland Klinikum in Weimar aufzurufen und drohte ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro an, wenn dagegen verstoßen wird. Die Gewerkschaft kündigte an, wahrscheinlich Berufung einzulegen.
Auch eine Verfassungsbeschwerde der Gewerkschaft stand beim Termin in Erfurt im Raum. Aus Sicht der Diakonie geht es bei dem Fall nicht nur um das Aushandeln von Arbeitsbedingungen für ihre Zehntausenden Beschäftigten in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. «Wir gehen auch davon aus, dass es um die grundsätzliche Infragestellung des kirchlichen Arbeitsrechtes geht», warf Vorstandschef Christoph Stolte Verdi vor.