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Urteil: Autounfall vor Schichtende kein Arbeitsunfall

Auf der Richterbank liegt am ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa/Illustration/Archivbild
Auf der Richterbank liegt am ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa/Illustration/Archivbild

Ein tödlicher Autounfall ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, wenn das Opfer plötzlich vor Schichtende und ohne auszustempeln die Firma verlassen hat. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts von Dienstag hervor. Die Kasseler Richter wiesen damit die Revision einer Witwe aus Sachsen zurück. Ihr Ehemann habe 2014 keinen sogenannten «versicherten Wegeunfall» erlitten, als er kurz vor seinem Wohnort mit einem Lastwagen zusammenstieß. Es sei nicht mehr feststellbar, ob der Verstorbene am Unfalltag nach Hause oder an einen dritten Ort habe fahren wollen, sagte der Vorsitzende Richter. (AZ B 2 U 9/19 R)

Arbeitnehmer sind auf dem Weg zur Arbeit sowie auf dem Rückweg nach Hause gesetzlich unfallversichert. Doch die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie hatte die Zahlung von Hinterbliebenenleistungen wie Witwen-, Waisenrente und Sterbegeld abgelehnt, weil nicht mehr zu klären sei, ob der Mann wirklich nach Hause wollte.

Die junge Mutter hatte dagegen geklagt. In den vorherigen Instanzen hatte die Frau zunächst gewonnen, dann verloren. Um wie viel Geld es bei dem Streit ging, dazu machte die Unfallversicherung keine Angaben. Solche Zahlungen seien auch vom Einkommen der Klägerin abhängig.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Auf der Richterbank liegt am ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa/Illustration/Archivbild