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Ungarn: Maja T. bleibt in U-Haft

Ungarn: Maja T. bleibt in U-Haft
Das Stadtgericht Budapest hat den Antrag von Maja T.auf Haftentlassung abgelehnt. Die deutsche non-binäre Person Maja T. beanstandet mangelhafte Haftbedingungen, verlangt die Rücküberstellung nach Deutschland und befindet sich seit zwei Wochen im Hungerstreik. Maja T. ist wegen Mitwirkung an Körperverletzungen im Zuge von Protesten gegen Rechtsextreme im Februar 2023 in Budapest angeklagt. / Foto: Samuel Winter/dpa
Von: DieSachsen News
Der deutschen Person Maja T. aus der linken Szene wird in Ungarn Mitwirkung an Gewaltakten gegen Rechtsextreme vorgeworfen. Ein Richter lehnte ihren Antrag auf Freilassung aus der U-Haft ab.

Die In Budapest inhaftierte deutsche non-binäre Person Maja T. (24) bleibt weiter in Haft. Das zuständige Gericht lehnte einen Antrag auf Überstellung in den Hausarrest ab und begründete dies mit erhöhter Fluchtgefahr angesichts eines möglichen Strafmaßes von bis zu 24 Jahren Haft. 

Maja T. wird vorgeworfen, im Februar 2023 in Budapest an Gewalttaten gegen tatsächliche oder mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt und für schwere Körperverletzungen mitverantwortlich gewesen zu sein. 

Im Dezember 2023 war Maja T. in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert worden – obwohl das Bundesverfassungsgericht dies untersagt hatte. Die Entscheidung kam wenige Minuten zu spät.

Maja T. sagte nach der Urteilsverkündung, es gebe «keinen objektiven Grund» für eine weitere Inhaftierung, deren Bedingungen «unmenschlich» seien. Maja kündigte eine Fortsetzung eines vor 16 Tagen begonnenen Hungerstreiks an.

Dutzende antifaschistische Aktivisten verfolgten das Verfahren auf der Zuschauertribüne, andere demonstrierten draußen mit Rufen wie «Free Maja». Die Polizei trennte diese Gruppe von rechtsextremen Gegendemonstranten.

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