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«Schalom»: Revision gegen Berufungsurteil eingereicht

Ein Schild «Landgericht» und das sächsische Wappen hängen am Landgericht Chemnitz. / Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Ein Schild «Landgericht» und das sächsische Wappen hängen am Landgericht Chemnitz. / Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden hat Revision gegen das vom Landgericht Chemnitz gemilderte Urteil im Fall des jüdischen Restaurants «Schalom» eingelegt. Nach Eingang der schriftlichen Urteilsgründe werde geprüft, ob dieses Rechtsmittel weiterverfolgt werde, teilte die Behörde am Freitag in Dresden mit. Damit reagierte sie auf eine Entscheidung des Chemnitzer Gerichtes vom vergangenen Mittwoch.

Das Landgericht dort hatte im Zuge eines Berufungsverfahrens das Strafmaß im Urteil zum Angriff auf das jüdische Restaurant «Schalom» im Jahr 2018 reduziert. Die Richter entschieden nach Angaben einer Gerichtssprecherin auf zehn Monate, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Angeklagte, ein 31-Jähriger aus Niedersachsen, hatte das Urteil angenommen. Es ist aber noch nicht rechtskräftig.

Der vorbestrafte Deutsche aus der Region Stade war Anfang September 2021 vom Amtsgericht Chemnitz der gefährlichen Körperverletzung und des schweren Landfriedensbruchs schuldig gesprochen und zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen ging die Generalstaatsanwaltschaft in Berufung, sie wollte keine Bewährung.

Die Richter am Landgericht sahen - anders als die Kollegen am Amtsgericht - keinen schweren Landfriedensbruch, da dem Verurteilten nur ein kleiner Kieselstein als «Wurfgeschoss» zugeordnet werden konnte und es im Umfeld auch keine größeren Steine gab. Da der Mann Familienanschluss, Ausbildung und Arbeit hat, wurde eine Bewährungszeit von drei Jahren festgesetzt. Als Auflage muss er 1500 Euro an den Verein Aktion Sühnezeichen zahlen, der Friedensdienste und Freiwilligendienste in Europa, Israel und den USA organisiert.

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