Das Landgericht im tschechischen Pilsen hat einen Prozess wegen der möglichen Auslieferung von Neonazi Marla Svenja Liebich eröffnet. Das Gericht soll entscheiden, ob Liebich an die deutschen Behörden übergeben werden darf. Die verurteilte Rechtsextremistin müsste in Deutschland eigentlich eine Haftstrafe absitzen. Sie war jedoch geflohen, zur Fahndung ausgeschrieben und erst einige Monate später von tschechischen Beamten festgenommen worden. Liebich sitzt derzeit Behördenangaben nach im Gefängnis in Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die verurteilte Rechtsextremistin wurde in Handschellen, mit Bart und Brille, geschminkt und in einem Oberteil in Leopardenmuster von Justizbeamten in den Gerichtssaal geführt. Zunächst war unklar, ob das Gericht bereits am ersten Verhandlungstag eine Entscheidung verkündet. Gegen die Entscheidung kann Liebich nach Angaben des Landgerichts Pilsen eine Beschwerde einlegen. Darüber müsste dann das Oberlandesgericht in der tschechischen Hauptstadt Prag entscheiden. Wird eine Auslieferung rechtskräftig entschieden, soll Liebich in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden, wo sie eigentlich einsitzen müsste. Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Sie trat die Haft jedoch nicht an, sondern floh Ende August 2025. In Deutschland war Liebich zuletzt geschminkt und in Frauenklamotten aufgetreten. Medienberichten zufolge wurde Liebich im April dieses Jahres mit kahlgeschorenem Kopf und in Männerklamotten festgenommen. Nach der Verurteilung in Halle hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Dennoch wurde Liebich zum Haftantritt ins Frauengefängnis in Chemnitz geladen, war dort jedoch nicht erschienen. Im März hatte das Amtsgericht Halle angekündigt, darüber zu entscheiden, ob die Änderungen von Vorname und Geschlecht Liebichs rückgängig gemacht werden können. Der Saalekreis hatte eigenen Angaben nach schon im Dezember rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet. Bislang steht die Entscheidung über die Einträge weiter aus. Wie Liebich auftritt, könnte einen Einfluss auf ausstehende Entscheidungen haben, etwa darauf, wo Liebich in Deutschland die Haftstrafe verbüßen muss. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenAnfang April nach monatelanger Suche in Tschechien gefasst
Auftreten könnte Entscheidungen beeinflussen