Im Prozess wegen Unterstützung der Neonazi-Terrorzelle NSU will die Angeklagte Susann E. nicht aussagen. Sowohl zu ihrer Person als auch zur Sache selbst werde die mutmaßliche enge Vertraute der Rechtsterroristin Beate Zschäpe keine Erklärung abgeben, sagten ihre Verteidiger beim Verhandlungstermin vor dem Oberlandesgericht Dresden.
Auch ihr Ehemann, der bereits verurteilte NSU-Unterstützer André E., will keine Angaben machen. Er ist für den nächsten Verhandlungstermin am 4. März als Zeuge geladen. In Absprache mit seinem Anwalt habe er angekündigt, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, sagte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger.
Susann E. soll NSU geholfen haben
Susann E. ist unter anderem wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr vor, dem «Nationalsozialistischen Untergrund» (NSU) geholfen zu haben, etwa indem sie Zschäpe ihre Krankenkassenkarte und Personalien zur Verfügung gestellt haben soll. Zudem war sie laut Anklage an der Abholung eines Wohnmobils beteiligt, das der NSU am 4. November 2011 bei seinem letzten Raubüberfall in Eisenach verwendete. Seit spätestens Anfang 2007 soll E. von den rassistisch motivierten Morden des NSU gewusst haben. Das OLG hat weitere Verhandlungstermine bis Mitte Juni angesetzt.
NSU verübte Morde in ganz Deutschland
Die Neonazi-Terrorzelle NSU bestand aus Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Ab dem Jahr 2000 verübten sie jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin.
Mundlos und Böhnhardt verletzten zudem Dutzende Menschen bei zwei Bombenanschlägen in Köln. Die beiden töteten sich 2011 in Eisenach, um ihrer Festnahme zu entgehen. Erst dann flog der NSU auf.
Zschäpe verurteilten die Richter des OLG München 2018 nach gut fünf Jahren Prozessdauer zu lebenslanger Haft. Sie wurde bei der jetzigen Verhandlung in Dresden an drei Verhandlungstagen ausführlich befragt. Da sie mit der Angeklagten weder verwandt noch verschwägert ist, war sie zur Aussage verpflichtet.
André E. war einer von vier weiteren Mitangeklagten im Münchner Prozess. Er wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
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