Eine tödliche Messerattacke in Leipzig beschäftigt weiter die Justiz. Der wegen Mordes und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilte 37-Jährige hat Revision eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Leipzig mitteilte. Zuvor hatte die «Leipziger Volkszeitung» berichtet. Mit dem Fall muss sich nun der Bundesgerichtshof beschäftigen.
Lebenslange Haftstrafe und besondere Schwere der Schuld
Nach Überzeugung der Richter hatte der Mann seine ehemalige Lebensgefährtin erstochen und den gemeinsamen Sohn mit zahlreichen Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Die Schwurgerichtskammer hatte eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber nahezu ausgeschlossen. Mit dem Strafmaß entsprach das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen gefordert.