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Mord an Herzspezialist - Revision gegen Urteil eingelegt

Gegen das Urteil zum Mord an einen vermögenden Arzt aus Chemnitz hat einer der drei Angeklagten bereits Revision eingelegt. (Symbolfoto) / Foto: Jan Woitas/dpa
Gegen das Urteil zum Mord an einen vermögenden Arzt aus Chemnitz hat einer der drei Angeklagten bereits Revision eingelegt. (Symbolfoto) / Foto: Jan Woitas/dpa

Der Mord an einem vermögenden Chemnitzer Arzt bleibt ein Fall für die Justiz: Einer der drei Verurteilten hat bereits Revision eingelegt. Für die anderen ist die Frist noch nicht abgelaufen.

Das Urteil zum Mord an einem reichen Herzspezialisten aus Chemnitz ist noch nicht rechtskräftig. Alle drei Verurteilten hätten bereits über ihre Verteidigung Revision eingelegt, wie eine Sprecherin des Landgerichts Chemnitz auf Anfrage informierte.

Die Schwurgerichtskammer hatte die Witwe und ihre beiden mutmaßlichen Komplizen vorige Woche zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatten sie den 69-Jährigen im März 2024 heimtückisch und aus Habgier ermordet. Alle drei sind Deutsche. Ihre Rechtsanwälte hatten auf Freispruch plädiert, Staatsanwalt und Nebenklage eine Verurteilung wegen Mordes beantragt.

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