Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beugehaft für die Linksextremistin Lina E. bestätigt. Der dritte Strafsenat verwarf ihre Beschwerde gegen eine Anordnung des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden, das die Haft zur Erzwingung einer Zeugenaussage verhängt hatte. Lina E. könne sich nicht auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht berufen, da sie zu den Taten, zu denen sie aussagen soll, bereits rechtskräftig verurteilt worden sei, so der BGH.
Ende Juni hatte das OLG eine sechsmonatige Beugehaft angeordnet, nachdem Lina E. im neuen Antifa-Ost-Prozess die Aussage als Zeugin verweigert hatte. Beugehaft ist ein gerichtliches Druckmittel, das eine Person dazu zwingen soll, eine Zeugenaussage zu tätigen. Gegen Lina E. wurde zudem ein Ordnungsgeld von 750 Euro verhängt. Sie sollte sich zu den Taten äußern, für die sie 2023 verurteilt worden war.