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Geplatzter Mordprozess soll rasch neu aufgerollt werden

Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Der wegen Ruhestands eines Richters geplatzte Mordprozess in Leipzig soll nach Angaben des Landgerichts rasch neu aufgerollt werden. «Die Stelle des ausgeschiedenen Richters ist bereits für den 1. September neu besetzt und dann werden schnell Termine angesetzt», sagte der Präsident des Leipziger Landgerichts, Kai Deusing, der Deutschen Presse-Agentur am Freitag auf Anfrage.

Mehr als zwei Jahre nach dem Auftakt eines Mordprozesses gegen zwei Männer und 75 Verhandlungstagen musste der Prozess am Donnerstag ausgesetzt werden. Der Grund war der Ende August anstehende Ruhestand des Vorsitzenden Richters. Die Haftbefehle gegen die beiden 47 und 51 Jahre alten Angeklagten wurden aufgehoben. Sie befanden sich seit Herbst 2017 in Untersuchungshaft.

Ursprünglich sollte der Prozess gegen drei Angeklagte geführt werden. Das Trio soll Anfang 2015 einen 42-Jährigen in Leipzig erwürgt und vergraben haben. Die Leiche wurde erst 2017 gefunden. Weil einer der Angeklagten wegen Krankheit nicht erschienen war und laut dessen Verteidiger in der Türkei stationär in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt wurde, hatte die 3. Strafkammer das Verfahren abgetrennt, um den Prozess gegen die beiden anderen Männer fortzusetzen.

Nach 75 Verhandlungstagen, mehreren Unterbrechungen wegen Erkrankungen der Angeklagten und neun Befangenheitsanträgen war die Kammer davon ausgegangen, das Verfahren bis Ende August beenden zu können. Aus ihrer Sicht sei die Beweisaufnahme weitgehend abgeschlossen gewesen, erklärte der Gerichtspräsident. In dieser Woche sei dann ein Schreiben von dem ursprünglich Mitangeklagten beim Gericht eingegangen, dass dieser aussagewillig sei. «Um die Anhörung wäre die Kammer nicht umhin gekommen, was aber in den verbleibenden Verhandlungstagen nicht mehr hätte umgesetzt werden können», sagte Deusing.

Generell scheidet ein Richter laut Paragraf 5 des Sächsischen Richtergesetzes mit dem Erreichen der Altersgrenze automatisch aus dem Dienst aus. «Um den altersbedingten Abgang in den kommenden Jahren etwas abzumildern, gibt es für die Jahrgänge 1962 bis 1964 die Möglichkeit ihren Dienst zu verlängern», erläuterte Deusing. Dies kam aber für den Vorsitzenden der 3. Strafkammer nicht infrage, weil er älter sei.

Seit 2008 ist Deusing am Landgericht und es sei das erste Mal, dass ein Prozess wegen der Pensionierung eines Richters geplatzt ist. «Der Prozess hat im Mai 2018 begonnen. Ich kann doch einen Richter nicht zweieinhalb Jahre vor seiner Pensionierung freistellen», erläuterte Deusing. Jede Kammer sei für ihre Terminierung selbst verantwortlich. Im Wege der Dienstaufsicht könnten keine Vorgaben gemacht werden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

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