loading

Nachrichten werden geladen...

Bundesgerichtshof befasst sich mit NSU-Unterstützer André E.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Beate Zschäpe ist rechtskräftig verurteilt, aber damit ist der Fall NSU noch nicht abgeschlossen. Ein Unterstützer war in München mit einer überraschend milden Strafe davongekommen. Bleibt es dabei?

Im NSU-Komplex findet heute die erste und einzige Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) statt. Die obersten Strafrichter in Karlsruhe überprüfen das Urteil gegen André E., der im Münchner Prozess als Unterstützer mit einer überraschend milden Strafe davongekommen war. Die Entscheidung soll voraussichtlich am 15. Dezember verkündet werden.

Beate Zschäpes Revision hatte der BGH im August ohne vorherige Verhandlung verworfen. Damit ist sie rechtskräftig als Mittäterin an der rassistisch motivierten Mordserie des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU) zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte 2018 in ihrem Fall auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Urteile gegen die drei anderen Helfer sind ebenfalls rechtskräftig.

Die Neonazi-Terrorzelle war über Jahre mordend durch Deutschland gezogen. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft und eine deutsche Polizistin. Außerdem hatten Zschäpes Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die nicht mehr leben, zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten verübt.

André E. hatten die Münchner Richter am 11. Juli 2018 wegen Unterstützung einer Terrorvereinigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der damals 38-Jährige kam direkt aus der Untersuchungshaft frei - zum Entsetzen von Opfer-Angehörigen. Die Bundesanwaltschaft hatte eine viel höhere Strafe gefordert: zwölf Jahre Haft unter anderem wegen Beihilfe zum versuchten Mord. Denn E. soll ein Wohnmobil angemietet haben, mit dem die Täter im Jahr 2000 für einen der Bombenanschläge nach Köln fuhren.

Revision eingelegt hat nicht nur die Bundesanwaltschaft, sondern auch E. selbst, der einen Freispruch erreichen will. Seine Verteidiger hatten argumentiert, es habe keine enge Beziehung zum NSU-Trio gegeben und auch keinen Hinweis, dass E. an der Beschaffung von Waffen oder Sprengstoff beteiligt war oder von geplanten Morden und Anschlägen wusste. (Az. 3 StR 441/20)

Die OLG-Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass E. dem NSU-Trio in den Jahren 2009, 2010 und 2011 mehrere Bahncards organisiert hatte, die auf ihn und seine Frau ausgestellt waren - aber Fotos von Böhnhardt und Zschäpe trugen. Zu dieser Zeit soll er davon ausgegangen sein, dass sich Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos mit mörderischen Absichten zusammengeschlossen hatten.

2000 und 2003 hatte E. laut OLG-Urteil Wohnmobile angemietet, die der NSU bei zwei Raubüberfällen und dem Kölner Anschlag benutzte. Außerdem gab er Zschäpe 2007 den Ausweis seiner Frau, damit sie sich bei einer Zeugenvernehmung bei der Polizei mit falschen Personalien vorstellen konnte. Er begleitete sie auch zu dem Termin. Aus Sicht der Münchner Richter ahnte er damals aber noch nichts von den Plänen der Terroristen. Sie sprachen E. daher in diesen Punkten frei.

Der Generalbundesanwalt hatte beantragt, zu E. eine BGH-Verhandlung anzusetzen. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, bleibt er auf freiem Fuß.

Ankündigung des BGH

BGH-Mitteilung zu Zschäpe und zwei Helfern

BGH-Beschluss vom 12. August 2021 zu Zschäpe

Urteil des OLG München vom 11. Juli 2018

Erste Mitteilung zur Verkündung (Tenor)

Zweite Mitteilung dazu (Begründung)

Dritte Mitteilung dazu (Strafzumessung)

OLG am 21. April 2020 zum schriftlichen Urteil

BGH über Verfahren in Strafsachen

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH