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BGH bestätigt Urteil zu Attacken auf Dresdner Stadtfest

Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. / Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. / Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung von zwei Rechtsextremen wegen Angriffen auf Ausländer beim Dresdner Stadtfest 2016 bestätigt. Das Landgericht Dresden hatte die beiden Männer jeweils wegen gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen von fünf Jahren und acht Monaten sowie drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Diese Entscheidung enthalte keine Rechtsfehler, teilte der BGH am Freitag mit. (A.: 5 StR 56/22)

Die Männer attackierten damals als Teil einer «Bürgerwehr» Afghanen und Iraker auf den Elbwiesen an der Augustusbrücke. Mindestens neun Flüchtlinge wurden - teils erheblich - verletzt.

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