Schlagersängerin Melanie Müller hat ihre Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes nicht akzeptiert und steht deshalb im kommenden Jahr erneut vor Gericht. Nachdem die Verteidigung der 36-Jährigen Rechtsmittel eingelegt und diese vor Ablauf der Frist nicht konkretisiert hatte, werde dies nun als Berufung eingestuft, sagte ein Sprecher des Leipziger Amtsgerichts auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Damit ist das Landgericht Leipzig am Zug. Ein Prozesstermin steht nach Angaben eines Gerichtssprechers noch nicht fest. Es werde aber sicher mehrere Monate dauern, ehe es zur Berufungsverhandlung kommt. Dabei sei dann auch eine komplett neue Beweisaufnahme denkbar.