Sachsen will angesichts drastisch gestiegener Corona-Infektionen die Schutzmaßnahmen weiter verschärfen. In erster Linie geht es um eine Reduzierung von Kontakten und mehr Tests. In besonders gefährdeten Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern soll eine generelle Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene gelten, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Dresden.
Bei Erreichen der Überlastungsstufe greift die 2G-Regel (geimpft und genesen) auch im Einzelhandel. Ausgenommen sind etwa Supermärkte und Drogerien.
Für die Organisatoren von Freizeit- und Kulturveranstaltungen ist eine «2G-plus-Option» geplant. Zugang wird Geimpften oder Genesenen gewährt, die zusätzlich einen tagesaktuellen Corona-Test vorlegen müssen. Weihnachtsmärkte können stattfinden, müssen aber im sogenannten Verweilbereich - dort wo gegessen und getrunken wird - die 2G-Regel einführen. Wer mit dem öffentlichen Nahverkehr fährt, muss eine FFP2-Maske tragen. Jeder Landkreis kann die Regeln selbst verschärfen und muss dazu nicht auf eine neue Verordnung warten.