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Sachsen: Quarantänepflicht nur für Reisende aus Drittstaaten

Symbolbild Coronavirus . pixabay / TheDigitalArtist
Symbolbild Coronavirus . pixabay / TheDigitalArtist

Sachsen lockert ab Donnerstag die Einreisebestimmungen in der Corona-Krise. Wer nicht von außerhalb Europas einreist, muss nicht mehr in eine 14-tägige Quarantäne, teilte das Sozialministerium in Dresden am Mittwoch mit. Alle anderen müssen sich unverzüglich in ihre Wohnung oder eine andere Unterkunft begeben und für zwei Wochen nach ihrer Einreise ständig dort bleiben. In dieser Zeit ist es ihnen auch nur eingeschränkter Besuch gestattet. Die Regelung gilt bis zum 14. Juni.

Neu sei, dass Reiserückkehrer von der Quarantänepflicht vorzeitig befreit werden können, wenn sie nach ihrer Rückkehr einen negativen Corona-Test vorweisen, hieß es. Ausgenommen von häuslicher Quarantäne sind Menschen, die im Gütertransport grenzüberschreitend einreisen. Gleiches gilt für Beschäftigte etwa im Gesundheitswesen und anderen wichtigen Bereichen. Auch Saisonarbeitskräfte sind bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen nicht betroffen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH