Sachsen stellt den Bürgern im Freistaat bei sinkenden Corona-Zahlen mehr Freiheiten in Aussicht. Dafür hat die Landesregierung eine neue Corona-Schutzverordnung beschlossen, die ab Montag bis zunächst Ende Mai gilt. Die Regeln der neuen Verordnung greifen allerdings nur dort, wo die Bundes-Notbremse nicht mehr gilt: In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 liegt. Davon sind die meisten Regionen in Sachsen noch ein ganzes Stück entfernt - bis auf die beiden Großstädte.
KONTAKTE
Bei einer Inzidenz von weniger als 100 neuen Corona-Fällen pro 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen werden die Kontaktbeschränkungen gelockert. Dann dürfen sich drinnen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, draußen sind es zehn Personen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Bei Eheschließungen dürfen 20 Leute unter Auflagen dabei sein, bei Beerdigungen 30.
GASTRONOMIE UND TOURISMUS #Camping #Hotels
Übernachtungen auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen sind bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 erlaubt - mit Kontakterfassung. Erst bei einem Wert unter 50 sind auch wieder Übernachtungen in Hotels und Pensionen möglich - aber nur mit Buchung, Test und Kontakterfassung. Auch ein Besuch im Biergarten ist bei einem stabilen Wert unter 100 möglich: Gastronomiebetriebe dürfen zumindest ihre Außenanlagen öffnen und rüsten sich in Dresden und Leipzig bereits dafür. Voraussetzung sind Terminvergabe und Kontakterfassung sowie ein Negativtest, wenn mehr als zwei Hausstände an einem Tisch sitzen.