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Gericht bestätigt Demoverbot für Corona-Maßnahmen-Gegner

Vor einem Gerichtsgebäude steht u.a. eine Statue der Justitia. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild
Vor einem Gerichtsgebäude steht u.a. eine Statue der Justitia. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das Verbot der Stadt Leipzig einer für den Samstagnachmittag geplanten Demonstration von Gegnern der Corona-Schutzmaßnahmen bestätigt. Die Richter schlossen sich der schon vom Verwaltungsgericht geäußerten Auffassung an, dass «von der angemeldeten Versammlung infektionsschutzrechtlich nicht vertretbare Gefahren für Versammlungsteilnehmer, Polizeibeamte und Passanten ausgehen, die nur durch deren Verbot zu vermeiden sind». So hieß es in der Mitteilung des Gerichts vom Samstag.

Der Teilnehmer vergleichbarer vorhergehender Versammlung hätten sich nicht gewillt gezeigt, den Regelungen zu folgen. Auch der Antragsteller selber habe «aufgezeigt, dass er weder willens noch in der Lage sei, die Versammlung auf eine bestimmte Teilnehmerzahl zu beschränken.» Mit Blick auf die schutzwürdigen Interessen vieler Menschen auf das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit müsse die Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit hingenommen werden.

Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH