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Bundesverfassungsgericht weist Antrag aus Wermsdorf ab

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa/Archiv
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa/Archiv

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der Gemeinde Wermsdorf auf Erlass einer einstweilige Anordnung gegen die in der Bundesnotbremse festgelegten Kita- und Schulschließungen zurückgewiesen. Der Antrag sei unzulässig, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Gerichts (Aktenzeichen: 2 BvQ 43/21). Bürgermeister Matthias Müller (CDU) hatte den Antrag im April eingereicht, weil er die Gemeinde in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt sah. Damit seien die festgelegten Regelungen verfassungswidrig, meinte er.

Die Richter begründeten ihren Beschluss unter anderem damit, dass eine einstweilige Anordnung eine Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmen würde. Gründe dafür, dass eine solche Vorwegnahme ausnahmsweise zulässig wäre, seien nicht ersichtlich.

Außerdem sei eine mögliche Verletzung der Selbstverwaltungsgarantie durch die angegriffene Regelung nicht dargelegt worden und auch nicht ersichtlich. Zudem sei nicht erkennbar, dass die Organisations-, Personal- und Finanzhoheit der Kommunen durch die im Infektionsschutzgesetz festgelegte Notbremse betroffen gewesen sei. Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar. Müller war am Freitag für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts

Bericht der Leipziger Volkszeitung zur Verfassungsbeschwerde der Gemeinde (Bezahlschranke)

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH