Sachsens weitet sein Frühwarnsystem für die Afrikanische Schweinepest (ASP) aus. Während es bisher nur für vier Landkreise und die kreisfreie Stadt Dresden galt, wurde es nun auf ganz Sachsen erweitert, teilte das Sozialministerium am Donnerstag mit. Damit besteht eine flächendeckende Pflicht zur Untersuchung aller erlegten Wildschweine auf ASP. Jedem erlegten Wildschwein ist eine Blutprobe zu entnehmen. In ASP-freien Gebieten beträgt die Aufwandsentschädigung für die Blutprobe 20 Euro.
«Je schneller eine Einschleppung des Virus erkannt wird, desto schneller und gezielter kann die Tierseuchenbekämpfung eingeleitet werden. Unser ASP-Frühwarnsystem hat bisher gut funktioniert», erklärte Staatssekretär Sebastian Vogel.
Nach Angaben des Sozialministeriums betrifft ein weiteres Element des Überwachungssystems die Anzeigepflicht von verendet aufgefundenen Wildschweinen und krank erlegten Wildschweinen. «Diese sind bereits seit April 2020 in ganz Sachsen dem örtlich zuständigen Veterinäramt unverzüglich zu melden. Die Tierkörper sind auf die Afrikanische Schweinepest zu beproben und anschließend unschädlich über die Tierkörperbeseitigungsanlage Lenz zu entsorgen», hieß es. Für die Anzeige solcher Tiere und die Mitwirkung bei deren Bergung und Beseitigung werde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 60 Euro gezahlt.