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Kampf um die Carolabrücke: Was passiert, wenn Dresden am Sieger-Entwurf dreht

Stefan Burgard, Tobias Mansperger und Frank Großkopf (v. l.) von der Planergemeinschaft LAP und Querfeldeins stehen vor einer Glasfassade im Außenbereich und blicken in die Kamera.
Warnung vor Planungschaos: Stefan Burgard, Tobias Mansperger und Frank Großkopf (v.l.) der Planergemeinschaft LAP fordern Klarheit vom Dresdner Stadtrat: Nachträgliche Änderungen am Bürgerfavoriten für die Carolabrücke bergen enorme Risiken. Foto: CdH
Von: Cornelius de Haas
Ein verschobener Pfeiler, heikle Statik und drohender Zoff mit der Schifffahrt: Das Pokerspiel um Dresdens wichtigste Brückenbaustelle geht kurz vor der Entscheidung in die heiße Phase. Was das Büro LAP vor allem kritisiert.

Dresden. Am 3. September 2026 steht der Dresdner Stadtrat vor einer der folgenschwersten Weichenstellungen der jüngeren Stadtgeschichte: Die Entscheidung über den Ersatzneubau der eingestürzten Carolabrücke. Was als strukturiertes Verfahren mit Einbindung von Fachgremien und der Bevölkerung begann, hat sich in den Wochen vor der Abstimmung zu einer intensiven politischen und fachlichen Debatte entwickelt. Im Zentrum des Konflikts stehen zwei konkurrierende Entwürfe, rechtliche Unwägbarkeiten sowie die Frage, wie verbindlich Expertenurteile und Bürgervotum für die politische Entscheidung sind.

Die Ausgangslage zeichnet ein gespaltenes Bild: Während das vom Stadtrat berufene Experten- und Begleitgremium den Entwurf der Planergemeinschaft Leonhardt, Andrä und Partner (LAP) zusammen mit Knight Architects und Querfeldeins zur Realisierung empfahl, ging aus der Bürgerbefragung „CarolaVOTE“ knapp der Entwurf des Büros FHECOR/TSSB als Favorit hervor. LAP überzeugte das Fachgremium vor allem mit dem geringsten Genehmigungsrisiko und der besten städtebaulichen Integration, während FHECOR/TSSB mit markanten Bögen und einer schlanken Anmutung bei den Bürgern punktete.

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Politische Weichenstellung: Die CDU setzt auf das Bürgervotum

Für Bewegung in der Diskussion sorgte die CDU-Fraktion im Dresdner Stadtrat, die sich am 21. August 2026 nach einer Sondersitzung mit großer Mehrheit für den FHECOR/TSSB-Entwurf aussprach. Die Fraktion begründete ihren Schritt ausdrücklich mit dem Ergebnis der Bürgerbefragung. Bettina Kempe-Gebert, baupolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, erklärte: „Ausschlaggebend war für uns das Bürgervotum für die schlankste Brückenlösung mit Bögen und Balkonen, die sich auch nach unserer Auffassung großartig in unsere Stadt einfügt“. Veit Böhm, verkehrs- und umweltpolitischer Sprecher der Fraktion, ergänzte hinsichtlich der Zeitplanung: „Wir erwarten, dass die weiteren Planungs- und Genehmigungsverfahren innerhalb der Stadtverwaltung mit höchster Priorität bearbeitet werden und der weitere Planungsprozess im Zeitplan bleibt. Ziel ist und bleibt, dass schnellstmöglich wieder eine Elbquerung an der Stelle entsteht“.

Gleichwohl räumt auch die CDU ein, dass mit verbleibenden Genehmigungs- und Umweltrisiken des Entwurfs - etwa bezüglich Brückenhöhe und eines zusätzlichen Pfeilerpaars am Neustädter Ufer - im weiteren Verfahren umgegangen werden müsse. In der politischen Debatte wird daher erwogen, den Bürgerfavoriten durch Umplanungen so anzupassen, dass er ohne ein zeitraubendes Planfeststellungsverfahren auskommt. Genau an diesem Punkt setzt jedoch massiver Widerstand der erstplatzierten Planergemeinschaft LAP an.

Warnung vor Umplanungen: Technische Eingriffe und die Bedeutung des Kämpfers

In einem Pressegespräch am Dienstag warnten die LAP-Prokuristen Stefan Burgard und Tobias Mansperger gemeinsam mit Frank Großkopf (Geschäftsführer Querfeldeins) davor, Anpassungen als bloße Detailkorrekturen abzutun. Das Entfernen eines Pfeilers und die Absenkung der Brückengeometrie zur Erfüllung des Schifffahrtsprofils verändern die Statik und das Erscheinungsbild grundlegend. Wenn der Bogen an einer Stelle angepasst werden muss, verschiebt sich zwangsläufig der sogenannte Kämpfer - also der statische Bogenansatz am Pfeiler, an dem der Brückenbogen auf die Stütze trifft und die Lasten in die Unterbauten eingeleitet werden. Wandert dieser Kämpfer nach oben, setzt sich die Geometrieänderung über die gesamte Bogenreihe fort und erzeugt letztlich ein völlig anderes Bauwerk.

Aus Sicht von LAP entzieht eine solche nachträgliche Umplanung der Abstimmung im Stadtrat die sachliche Grundlage. Weder das Votum der Expertenkommission noch das Ergebnis von CarolaVOTE bezögen sich im Falle gravierender Modifikationen auf das Bauwerk, das tatsächlich errichtet würde. Die festgelegten Bewertungskriterien würden damit ad absurdum geführt, da den Stadträten für den geänderten Entwurf kein gültiges Gutachten der Fachgremien vorliege.

Fünf zentrale Kernfragen von LAP an den Stadtrat

Um die Konsequenzen einer ungeprüften Umplanung vor der Abstimmung offenzulegen, richtet die Planergemeinschaft LAP vor dem 3. September fünf konkrete Kernfragen an den Stadtrat:

  • Entscheidungsgegenstand: Entscheidet der Stadtrat über den am 26. Mai eingereichten Entwurf oder spielt bereits eine wesentlich veränderte, bislang nicht geprüfte Variante eine Rolle?
  • CarolaVOTE: Wie wird sichergestellt, dass das Bürgervotum weiterhin trägt, wenn sich Pfeilerstellung, Höhe, Tragwerk und Erscheinungsbild wesentlich verändern?
  • Verfahrensregeln: Wie bleiben Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt, wenn wesentliche Veränderungen eines Entwurfs bereits vor Verfahrensabschluss erwartet werden?
  • Genehmigung: Auf welcher fachlichen Grundlage wird angenommen, dass die Veränderungen ein Planfeststellungsverfahren vermeiden, und was bedeutet es für die Vierspurigkeit, wenn dies nicht gelingt?
  • Zeit und Kosten: Auf welcher Planung beruhen die Annahmen zu Baubeginn 2028 und Budget, wenn die dafür maßgebliche veränderte Brücke bislang noch nicht entwickelt und geprüft ist?

LAP-Prokurist Tobias Mansperger betont dazu: „Vor der Abstimmung muss klar sein, worüber entschieden wird und welche Konsequenzen damit verbunden sind. Eine Entscheidung für einen Entwurf, der anschließend in wesentlichen Punkten verändert werden soll, darf die zentralen Fragen zu Bürgervotum, Verfahren, Genehmigung, Zeit und Kosten nicht erst auf die Zeit nach dem 3. September 2026 verschieben.“

Zugleich gingen die Vertreter von LAP offen mit ihrer Rolle im Verfahren um: Als erstplatzierter Wettbewerber habe man naturgemäß ein Eigeninteresse an der Realisierung. Man bestreite jedoch jährlich rund 25 Wettbewerbe und akzeptiere fachlich begründete Zweit- oder Drittplatzierungen klaglos. Entscheidend sei für LAP jedoch, dass die politische Vergabe auf transparenten Fachkriterien und nicht auf persönlichen Meinungen basiere.

Drohende Bauverzögerungen und der straffe Zeitplan bis 2028

Besonders kritisch bewertet LAP die Auswirkungen auf den engen Terminplan der Landeshauptstadt. Die Stadt strebt an, die Genehmigungsplanung im September 2026 zu starten und den Baubeginn auf Mai 2028 festzusetzen. Dafür müssten vier Leistungsphasen in rund einem Jahr bewältigt werden - ein Vorhaben, das ein festes Planungsteam von 30 bis 35 Vollzeitkräften erfordere. Ein Umplanungsprozess würde das Projekt konstruktiv zurückwerfen.

Burgard veranschaulichte den verfahrensrechtlichen Rahmen mit einem Vergleich: "Das ist wie bei einem Haus: Man kann die Wandfarbe zwar später ändern, aber nach Erteilung der Baugenehmigung den Grundentwurf nicht mehr auf der Baustelle umwerfen, ohne das gesamte Verfahren zu gefährden." Auch vergaberechtlich berge die Nachbesserung fristgerecht abgegebener Entwürfe Risiken, da Stadt und Stadtrat auf Basis der fristgerecht eingereichten Unterlagen vom 26. Mai entscheiden müssen.

Der geschäftsführende Architekt von TSSB, Jan Tröber, wehrte sich bereits bei sächsische.de gegen die Darstellung, sein Entwurf sei unverhältnismäßig risikobehaftet. Tröber betonte hinsichtlich der Kritik im Begleitgremium: „Ich verstehe nicht, weshalb unser Entwurf als einziger negativ hervorgehoben wurde." Bei jedem der Entwürfe seien Punkte zu finden, die problematisch sein könnten. 

Fachliche Argumente, Alternativpläne und die ÖPNV-Anbindung

Zugleich machte Tröber deutlich, dass sein Büro für den Fall rechtlicher Hürden gewappnet sei und einen modifizierten Entwurf ohne das zusätzliche Pfeilerpaar erarbeitet habe. Mit Blick auf die Qualitäten des Entwurfs betonte er: „Unsere Brücke hat mehr Qualitäten als ein zusätzliches Pfeilerpaar, die sie dafür qualifizieren, die neue Carolabrücke für Dresden zu werden.“

Brückenbau-Experte Prof. Steffen Marx bestätigte zwar, dass der zusätzliche Pfeiler und die Gradientenanhebung Gründe für die Platzierung im Expertengremium waren, ordnete die Lage gegenüber der SZ jedoch ein: „Jeder der vier Entwürfe hat Genehmigungsrisiken. Diese sind unterschiedlich ausgeprägt und bei FHECOR am größten. Wenn man sich dazu entscheidet, muss man mit den Risiken umgehen. Das kann zu längeren Abstimmungsprozessen und zu einer Verlängerung des Bauzeitplans führen. Das heißt aber nicht, dass es nicht möglich ist.“

LAP nahm in diesem Zusammenhang die städtische Projektleitung ausdrücklich in Schutz: Die Verwaltung habe sehr seriös und gründlich gearbeitet. Die Kritik in der Presse an den Verwaltungsmitarbeitern sei unfair, da diese keinen Anteil an politischen Entscheidungen hätten. Die Verantwortung für das Risiko liege einzig bei den Stadträten, die sich im Falle von Verzögerungen oder Kostensteigerungen nicht hinter der Verwaltung verstecken könnten.

Neben der architektonischen Gestaltung und den Genehmigungswegen spiele zudem auch die verkehrliche Infrastruktur eine zentrale Rolle. Die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) gehörten zu den Hauptbetroffenen des Brückeneinsturzes. Die Umleitungen für wichtige Straßenbahnlinien bedeuteten erhebliche Fahrzeitverlängerungen und höheren Materialverschleiß. Eine zügige und verlässliche Realisierung der Trasse sei daher auch für die Anbindung der wachsenden Industrie- und Technologiestandorte im Dresdner Norden von hoher Priorität. Dies unterstrichen Burgard, Mansperger und Großkopf am Dienstag ebenfalls.

Sachstand vor dem Votum: Die Ausgangslage im Stadtrat

Vor der entscheidenden Sitzung des Stadtrats am 3. September 2026 liegen damit alle Positionen und Bewertungen der Beteiligten vor. Auf der einen Seite steht die Empfehlung der Fach- und Begleitgremien, die im Entwurf der Planergemeinschaft LAP das geringste Genehmigungsrisiko und die beste verkehrliche sowie städtebauliche Einbindung sehen. Auf der anderen Seite steht die Position der CDU-Fraktion, die dem knapp im Bürgervotum siegreichen Entwurf von FHECOR/TSSB zum Durchbruch verhelfen möchte - verbunden mit der Option technischer Anpassungen, falls dies im Zuge des weiteren Verfahrens erforderlich werden sollte.

Für die Mitglieder des Dresdner Stadtrats geht es bei der bevorstehenden Abstimmung somit um die Abwägung zwischen der strikten Orientierung an den vorliegenden Fachgutachten und der Berücksichtigung der Bürgerpräferenz aus CarolaVOTE. Die Ratsmitglieder entscheiden mit ihrem Votum darüber, welche Entwurfsgrundlage ab September 2026 in die konkrete Ausführungs- und Genehmigungsplanung geht und welcher zeitliche sowie verfahrensrechtliche Rahmen für den Ersatzneubau der Carolabrücke maßgeblich sein wird.

Cornelius de Haas
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Cornelius de Haas

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