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Carolabrücke Dresden: Warum der Bürgerfavorit für die Stadt ein juristisches Risiko ist

Virtuelle Entwurfsansicht einer Bogenbrücke über die Elbe vor der Dresdner Altstadtkulisse. Die mehrfeldrige Brücke mit geschwungenen Pfeilern fügt sich in die Flusslandschaft ein. Im Hintergrund sind historische Bauten wie die Frauenkirche zu sehen.
Bürgerfavorit für den Neubau der Carolabrücke: Der Entwurf von FHECOR und TSSB erinnert mit seinen Bögen an das historische Vorbild von 1895. Trotz großer Beliebtheit muss der Stadtrat am 3. September rechtliche Genehmigungsrisiken abwägen. Visualisierung: FHECOR+TSSB
Von: Cornelius de Haas
Am Donnerstag entscheidet der Stadtrat, wer die neue Carolabrücke plant. Dass ausgerechnet der bei den Dresdnern beliebteste Entwurf rechtlich riskanter ist, unterstreicht die Stadt mit neuen Gutachten. Bekannt ist dieses Risiko aber seit Beginn des Verfahrens.

Dresden. In der Online-Umfrage lag er vorn, und seine ausgeprägten Bögen sollen an die alte Carolabrücke von 1895 erinnern. Der Entwurf der Planungsgemeinschaft FHECOR und TSSB ist bei den Dresdnern der beliebteste, und im Stadtrat zeichnet sich eine Mehrheit für ihn ab. Vor der Abstimmung rückt die Stadt mit neuen Gutachten aber ein Risiko in den Vordergrund, das diesen Entwurf seit Beginn des Verfahrens begleitet. Es geht um die Gefahr, dass die Brücke nicht als einfacher Ersatzneubau durchgeht, sondern ein Genehmigungsverfahren braucht, das Jahre kosten kann. Ein Selbstläufer ist dabei keine der Varianten.

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Worüber am Donnerstag entschieden wird

Am Donnerstag, 3. September, entscheidet der Stadtrat, welches Team die neue Carolabrücke weiterplant. Vier Entwürfe stehen zur Wahl. Das Begleitgremium empfahl mit 14 zu 12 Stimmen das Team von Leonhardt, Andrä und Partner (LAP) mit Knight Architects, auch das Expertengremium um Professor Steffen Marx setzte diesen Entwurf auf Platz eins. Die Verwaltungsvorlage und Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) folgen dieser Empfehlung. Bei den Bürgern lag dagegen FHECOR und TSSB vorn, in der Umfrage „carolaVOTE" mit 38 Prozent vor LAP mit 32 Prozent.

Im Stadtrat haben sich AfD, CDU, FDP/Freie Bürger und Team Zastrow zum Bürgerfavoriten bekannt. Erscheinen diese vier Fraktionen vollzählig und ohne Abweichler, kommt FHECOR und TSSB auf 38 Stimmen, nötig für eine Mehrheit sind 36. Weil die Verwaltung LAP vorschlägt, müssten die Befürworter den Bürgerfavoriten per Änderungsantrag zum Sieger machen und ausführlich begründen, warum.

Der Knackpunkt: ein Verfahren, das Jahre kosten kann

Ein Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches Genehmigungsverfahren, an dem Behörden und Verbände beteiligt werden und das vor Gericht angegriffen werden kann. Die Stadt will die neue Carolabrücke deshalb als Ersatzneubau ohne ein solches Verfahren errichten. Die Kriterien dafür stehen in einem Gutachten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs von April 2025, an dem sich von Beginn an alle vier Teams ausrichten mussten.

Beim Entwurf von FHECOR und TSSB gelten zwei Punkte als heikel: ein zusätzliches Pfeilerpaar in einem europäischen Schutzgebiet (FFH-Gebiet) und eine um 2,50 Meter höhere Brücke. Das sei eine „erhebliche bauliche Umgestaltung", die das Erscheinungsbild verändere, fasst Baubürgermeister Stephan Kühn (Grüne) die vertiefte Stellungnahme der Kanzlei zusammen. „Die beiden Punkte erhöhen das Risiko, dass eine Planfeststellung notwendig wird. Das bestätigt unsere bisherige Bewertung", sagt Kühn. „Wie hoch dieses Risiko ist, kann niemand sagen." Eine Kehrtwende ist die Einschätzung also nicht.

Neu ist ein Urteil aus Leipzig

Wirklich neu ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August. Demnach kann eine Straße schon dann rechtlich erheblich umgestaltet sein, wenn sie am Ende bautechnisch kaum verändert aussieht, die Bauarbeiten oder der Endzustand aber so starke Umweltauswirkungen haben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig wird. Diese Prüfung findet nur innerhalb eines Planfeststellungsverfahrens statt. LAP führt das Urteil als Argument an: Der Pfeiler im Schutzgebiet könne nach dieser Rechtsprechung genau ein solches Verfahren auslösen. Die schriftliche Urteilsbegründung aus Leipzig liegt noch nicht vor.

Nachträglich umplanen ist nicht erlaubt

FHECOR und TSSB haben angeboten, auf das Pfeilerpaar zu verzichten und die Brücke niedriger zu bauen, um die Risiken zu entschärfen. Genau das lässt das Vergaberecht aber nicht zu, sagt die Stadt unter Berufung auf ihren Anwalt für Vergabefragen. Ein Büro nachträglich zum grundlegenden Umplanen aufzufordern, wäre eine unzulässige Änderung des Auftrags, gegen die die unterlegenen Büros vorgehen könnten. Dass mehrere von ihnen bereits Rügen gegen das Verfahren eingelegt haben, zeigt, wie genau die Konkurrenz auf solche Schritte achtet.

Abgesehen vom Recht würde eine solche Umplanung den Entwurf entwerten, gibt Jörg Kalbe, Abteilungsleiter Brücken in der Stadtverwaltung, zu bedenken. „Die Frage ist, ob wir das überhaupt wollen. Wenn die Pfeiler wegkommen und die Gradiente abgesenkt wird, sieht die Brücke aus wie die anderen Brücken." Gerade das markante Pfeiler- und Bogenbild mache aber den Entwurf für seine Anhänger ja aus.

Auch LAP hat Schwächen

Risikofrei ist der empfohlene Entwurf allerdings auch nicht. Bei LAP sehen die Fachleute ebenfalls Mängel. Anders als bei FHECOR und TSSB erhöhen diese nach ihrer Einschätzung aber nicht die Gefahr eines Planfeststellungsverfahrens. Hinzu kommt, dass der drittplatzierte Mitbewerber Grassl fordert, gleich beide Favoriten auszuschließen, weil aus seiner Sicht nur der eigene Entwurf die Vorgaben der Stadt erfüllt. „Bei jedem Entwurf gibt es Punkte, die angepasst werden müssen", sagt Kühn.

Wie die Planer reagieren

Jan Tröber, geschäftsführender Architekt von TSSB, sieht sich laut sächsische.de eher bestätigt. „Grundsätzlich besteht keine akute Gefahr", sagte er dem Portal, die bisherige Einordnung der Stadt behalte ihre Gültigkeit. Sein Team habe nur geprüft, was im Zweifel möglich wäre, ändern wolle es nichts. „Wir sind von diesem Entwurf überzeugt." Aus seiner Sicht zeigen die Gutachten, dass die Risiken keine reale Relevanz hätten.

Das Konkurrenzteam LAP wertet das anders. Prokurist Tobias Mansperger sagt, der FHECOR/TSSB-Entwurf berge nicht nur wegen des Pfeilers im Schutzgebiet, sondern an mehreren Stellen erhebliche Genehmigungsrisiken. Wer schon in dieser frühen Phase mehrere rechtliche Risiken erkenne, müsse bei der komplexeren Detailplanung mit weiteren rechnen. Der Stadtrat solle den Entwurf mit dem geringsten Risiko wählen.

Mansperger führt zudem die Erfahrung ins Feld. FHECOR ist ein international erfahrenes Brückenbüro aus Madrid mit Referenzen wie der Gordie Howe International Bridge über den Detroit River oder der Signature Bridge in Miami. In Deutschland trat das Büro bisher aber nur beim Wettbewerb um die Berliner Mühlendammbrücke in Erscheinung, ein hier fertig gebautes Brückenbauwerk ist nicht dokumentiert. Die Ingenieur- und Tragwerksplanung, um deren rechtliche Risiken es gerade geht, liegt bei FHECOR, die deutschen Partner TSSB und UKL verantworten Architektur und Freiraum. TSSB verweist dagegen auf die internationale Bilanz des Teams.

Warum die Stadt jetzt noch einmal einordnet

Anlass für die erneute, ausführliche Einordnung ist die entscheidende Sitzung des Begleitgremiums am 18. August. Sie dauerte fast fünf Stunden und endete mit der knappen Empfehlung von 14 zu 12. Für Unruhe sorgte, wie das Risiko des unterlegenen Entwurfs dargestellt wurde. Eine Formulierung in den Unterlagen und im mündlichen Vortrag kam bei einigen so an, als sei FHECOR und TSSB damit praktisch aus dem Rennen. Genau diese Wahrnehmung will die Stadt geraderücken. Sie betont, ihre Bewertung nie geändert, sondern von Anfang an auf die Risiken hingewiesen zu haben. Ein höheres Risiko bedeute keinen Ausschluss, keiner der vier Entwürfe sei aus dem Verfahren gefallen.

Rückendeckung kommt von der Landesdirektion Sachsen, der Behörde, die ein Planfeststellungsverfahren führen würde. In einem Schreiben vom 25. August an Baubürgermeister Kühn schließt sich Präsident Béla Bélafi der rechtlichen Einschätzung der Kanzlei Redeker an und schlägt vor, dass die Gutachter den Stadtrat vor der Abstimmung beraten, so wie sie es zuvor im Ausschuss getan haben.

Wie es weitergeht

Ein Verfahren kommt nicht von allein. Die Stadt will den Bau unabhängig vom gewählten Entwurf als genehmigungsfrei anmelden. Ein Planfeststellungsverfahren müsste erst durch eine Klage erzwungen werden. Klagebefugt wären die Grundstückseigentümer Freistaat und Landeshauptstadt sowie anerkannte Umweltverbände. Diese sitzen beim Carolabrücken-Neubau im Begleitgremium und bleiben in den Planungsprozess eingebunden. Eine Klage hält Kühn deshalb für eher unwahrscheinlich. „Unser Ziel ist es, einen genehmigungsfreien Entwurf in Abstimmung mit allen Ämtern und Behörden hinzubekommen", sagt er. Ausschließen lässt sich das Risiko nicht. „Risikofrei ist es nur, keine Brücke zu bauen."

Vor dem Stadtrat beraten am Mittwoch noch der Bauausschuss und die Stadtbezirksbeiräte Altstadt und Neustadt, allerdings nur mit Empfehlung. Im Bauausschuss läuft es angesichts der Mehrheitsverhältnisse wahrscheinlich auf ein Patt von sechs zu sechs hinaus. Läuft alles nach Plan, soll Anfang 2027 ein genehmigungsreifer Entwurf vorliegen, der Baubeginn ist frühestens 2028 geplant.

Cornelius de Haas
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Cornelius de Haas

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