Dresden. In der Online-Umfrage lag er vorn, und seine ausgeprägten Bögen sollen an die alte Carolabrücke von 1895 erinnern. Der Entwurf der Planungsgemeinschaft FHECOR und TSSB ist bei den Dresdnern der beliebteste, und im Stadtrat zeichnet sich eine Mehrheit für ihn ab. Vor der Abstimmung rückt die Stadt mit neuen Gutachten aber ein Risiko in den Vordergrund, das diesen Entwurf seit Beginn des Verfahrens begleitet. Es geht um die Gefahr, dass die Brücke nicht als einfacher Ersatzneubau durchgeht, sondern ein Genehmigungsverfahren braucht, das Jahre kosten kann. Ein Selbstläufer ist dabei keine der Varianten.
Der Knackpunkt: ein Verfahren, das Jahre kosten kann
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches Genehmigungsverfahren, an dem Behörden und Verbände beteiligt werden und das vor Gericht angegriffen werden kann. Die Stadt will die neue Carolabrücke deshalb als Ersatzneubau ohne ein solches Verfahren errichten. Die Kriterien dafür stehen in einem Gutachten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs von April 2025, an dem sich von Beginn an alle vier Teams ausrichten mussten.
Beim Entwurf von FHECOR und TSSB gelten zwei Punkte als heikel: ein zusätzliches Pfeilerpaar in einem europäischen Schutzgebiet (FFH-Gebiet) und eine um 2,50 Meter höhere Brücke. Das sei eine „erhebliche bauliche Umgestaltung", die das Erscheinungsbild verändere, fasst Baubürgermeister Stephan Kühn (Grüne) die vertiefte Stellungnahme der Kanzlei zusammen. „Die beiden Punkte erhöhen das Risiko, dass eine Planfeststellung notwendig wird. Das bestätigt unsere bisherige Bewertung", sagt Kühn. „Wie hoch dieses Risiko ist, kann niemand sagen." Eine Kehrtwende ist die Einschätzung also nicht.