Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat mit Blick auf die Regelung zum Buß- und Bettag in Sachsen auch in diesem Jahr Gerechtigkeit bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung angemahnt. «Seit 31 Jahren zahlen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen für den Feiertag drauf, da sie ein halbes Prozent mehr als in anderen Bundesländern an die Pflegeversicherung abführen müssen. Damit muss jetzt endlich Schluss sein», erklärte die DGB-Vorsitzende Daniela Kolbe. Kolbe verwies auf den Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Sachsen und forderte die Koalition auf, endlich tätig und sich im Bundesrat für die gleichberechtigte Finanzierung der Pflegeversicherung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzusetzen, ohne den Feiertag zu verlieren. «Ich erwarte von der sächsischen Koalition, dass sie den Koalitionsvertrag endlich umsetzt. Entweder mit einer Bundesratsinitiative oder im Rahmen der Änderungen der Bundesgesetzgebung im Zuge der Pflegereform.» «Klar ist, dass jetzt endlich etwas passieren muss. Die Beschäftigten in Sachsen erwarten Entlastungen und mehr Gerechtigkeit. Es geht hier auch nicht um Peanuts, sondern um mehrere hundert Euro im Jahr, die Beschäftigte in Sachsen im Vergleich zu Beschäftigten in anderen Bundesländern mehr zahlen», argumentierte Kolbe. Vollzeitbeschäftigte mit einem durchschnittlichen Bruttojahresverdienst von 53.584 Euro in Sachsen müssten bei einheitlicher Finanzierung der Pflegeversicherung 268 Euro weniger im Jahr zahlen als jetzt. Für eine Abschaffung des Feiertags besteht laut Kolbe kein Anlass. «Andere Bundesländer haben zusätzliche Feiertage eingeführt, ohne die Beschäftigten zur Kasse zu bitten. Die Beschäftigten für die Beibehaltung oder Einführung eines Feiertages zur Kasse zu bitten, ist in Sachsen also einmalig und dieser Sonderweg muss abgeschafft werden.» Der Buß- und Bettag ist ein Feiertag der evangelischen Kirche, der immer am ersten Mittwoch nach dem Volkstrauertag begangen wird. In diesem Jahr fällt er auf den 18. November. Nach Angaben der evangelischen Kirche stehen an diesem Tag in Gottesdiensten Besinnung, kritische Lebensbilanz und Neuorientierung im Mittelpunkt. Bundesweit wurde der Buß- und Bettag 1995 als gesetzlicher Feiertag abgeschafft, um die Finanzierung der Pflegeversicherung zu ermöglichen. Nur Sachsen widersetzte sich. In Sachsen wurde der Beitragssatz (1,0 Prozent) aber nicht zur Hälfte auf Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt, sondern zuerst einmal voll auf die Beschäftigten abgewälzt. Die Arbeitgeber waren komplett freigestellt. Erst im Zuge der Erhöhung der Beitragssätze wurden auch die Arbeitgeber zur Finanzierung der Pflegeversicherung herangezogen, wenn auch mit einem geringeren Anteil. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenDGB fordert sächsische Regierung zum Handeln auf
Kolbe: «Es geht hier nicht um Peanuts»
Sachsen wählte Sonderweg beim Buß- und Bettag