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Zwei neue gemeinnützige Stiftungen in Sachsen anerkannt

Zwei neue gemeinnützige Stiftungen in Sachsen anerkannt
Stiftungen fördern unter anderem Bildung, Kultur, Wissenschaft, Umwelt und Soziales. (Symbolbild) / Foto: Fredrik von Erichsen/dpa
In Sachsen gibt es mehr als 700 Stiftungen, die älteste besteht seit 1543. Zwei weitere wurden jüngst anerkannt – sie setzen eigene Schwerpunkte für die Gesellschaft.

Sachsen ist um zwei gemeinnützige Stiftungen reicher. Auf dem Stiftungstag im Freistaat erhielten sie unlängst ihre Anerkennung, wie die Landesdirektion Sachsen (LDS) als zuständige Behörde mitteilte. 

Die «Stiftung 23 - Grundrechte für alle» will die Wahrung der Grundrechte und die Verteidigung der Demokratie fördern. Die «Stiftung Wege aus Trauma – Orientierung und Hilfe» möchte Opfer von Straftaten und Katastrophen, Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsopfer sowie Wissenschaft und Forschung unterstützen.

Stiftungen als Säule für die Demokratie

Landtagspräsident Alexander Dierks sieht in Stiftungen einen Beitrag für die Demokratie. «Stiftungen bereichern unser Gemeinwesen und mit ihnen zeigt eine selbstbewusste Bürgergesellschaft, welche Zwecke und Bereiche ihr besonders wichtig sind. Zugleich wird deutlich, dass es nicht immer der Staat sein muss, der alle Bereiche unserer Gesellschaft betreut.» Um Stiftungszwecke wirklich mit Leben zu füllen, brauche man viel ehrenamtliches Engagement. Das verdiene Anerkennung.

Stiftungen halten die Gesellschaft seit Jahrhunderten zusammen

«Unsere Stiftungen tun Gutes und das verdient mehr Aufmerksamkeit», erklärte LDS-Präsident Béla Bélafi. «Sie fördern unter anderem Bildung, Kultur, Wissenschaft, Umwelt und Soziales und springen dort ein, wo der Staat nie war oder sich zurückzieht. Sie halten unsere Gesellschaft seit Jahrhunderten zusammen.»

Älteste Stiftung stammt aus dem 16. Jahrhundert

Nach Angaben der Landesdirektion gibt es in Sachsen aktuell 714 Stiftungen, darunter 471 gemeinnützige Stiftungen. In diesem Jahr kamen bis Ende September insgesamt 26 dazu, darunter 14 gemeinnützige. Stiftungen haben hierzulande eine lange Tradition: Die älteste noch bestehende Stiftung ist die 1543 errichtete «Kurfürst Moritz fromme Stiftung zu Glashütte». Sie fördert die Erziehung von Kindern vor allem im Kindergartenalter.

Landesdirektion übt Rechtsaufsicht aus

Als Stiftungsbehörde erkennt die Landesdirektion Sachsen Stiftungen als rechtsfähig an. Ihr obliegt zudem die Rechtsaufsicht. Die LDS überwacht, ob eine Stiftung entsprechend ihrem Zweck agiert und das Vermögen, das bei Errichtung vorhanden war, erhalten bleibt.

Die Besonderheit einer sogenannten Ewigkeitsstiftung liegt darin, dass sie ihre Zwecke nur durch die Nutzung eines Grundstockvermögens erfüllen kann - etwa durch Zinsen oder Dividenden. Bei einer Verbrauchsstiftung muss der Vermögensstock nicht dauerhaft erhalten bleiben. Er kann innerhalb eines festgelegten Zeitraums komplett für den Stiftungszweck verbraucht werden. 

Stiftungszwecke häufig Kunst, Kultur und Denkmalschutz

Gemeinnützige Stiftungen müssen dabei gemeinwohlorientierte Zwecke erfüllen. Der häufigste Zweck dieser Stiftungen in Sachsen ist die Förderung von Kunst und Kultur, gefolgt von Bildung und Erziehung. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung folgt auf Platz drei. Viele Stiftungen verfolgen dabei auch mehrere Zwecke. Denkmalschutz und Denkmalpflege ist besonders im Raum Dresden ein häufiges Motiv.

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