Sachsens Kultusminister Conrad Clemens ist vom Amtsgericht Weißwasser wegen eines Verkehrsdeliktes schuldig gesprochen worden. Das Gericht hatte ihm ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen und Kennzeichenmissbrauch vorgeworfen. Clemens erhielt eine Verwarnung. Er gilt damit nicht als vorbestraft. 8.500 Euro soll er an die Opferschutzorganisation Weißer Ring zahlen. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.
Hohe Geldstrafe angedroht - Bewährungszeit
Eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 400 Euro - in Summe 24.000 Euro - behielt sich Richter Alex Theile vor. Dafür gilt eine Bewährungszeit von zwei Jahren. Theile wies zudem an, dass Clemens binnen eines Jahres an einem mindestens 20-stündigen Verkehrsunterricht teilnimmt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten unisono Freispruch beantragt - ein nicht üblicher Vorgang. Beide wollen das Urteil anfechten.