Die Justizministerkonferenz fordert Nachschärfungen beim sogenannten Selbstbestimmungsgesetz. Ein Antrag Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens, der Maßnahmen gegen eine missbräuchliche Änderung des Geschlechtseintrags verlangt, fand bei der Frühjahrstagung der Justizministerinnen und -minister in Hamburg eine Mehrheit.
Standesämter sollen möglichen Missbrauch prüfen
Das Bundesjustizministerium wird darin aufgefordert, umgehend einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, der einen verhältnismäßigen, rechtssicheren und entstigmatisierenden Prüfmechanismus für Fälle offenkundigen Missbrauchs des Gesetzes schafft. «Jeder einzelne Missbrauchsfall schwächt das gesetzgeberische Anliegen zum nachhaltigen Schutz der tatsächlich betroffenen Personen und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt», heißt es in dem Beschluss.
Vorgenommen werden soll die Prüfung schon bei Änderung des Geschlechtseintrags von den Standesämtern.