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Streit um Zeugen-Jehovas-Archiv muss neu aufgerollt werden

Streit um Zeugen-Jehovas-Archiv muss neu aufgerollt werden
Der Senat hatte eine Einigung angeregt. (Archivbild) / Foto: Uli Deck/dpa
Von: DieSachsen News
Bilder, Todesurteile und Abschiedsbriefe aus der NS-Zeit: Die Zeugen Jehovas streiten mit der Bundesrepublik um ein umfangreiches Familienarchiv. In Karlsruhe können sie einen Teilerfolg feiern.

Der jahrelange Rechtsstreit zwischen den Zeugen Jehovas und dem deutschen Staat um ein umfangreiches Familienarchiv aus der NS-Zeit geht in die nächste Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln auf und verwies den Fall zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück. Die Glaubensgemeinschaft war in Revision gegangen.

Das Kölner Gericht muss sich daher noch einmal mit der Frage beschäftigen, ob das einzigartige Archiv der Familie Kusserow aus Bad Lippspringe in Nordrhein-Westfalen eigentlich den Zeugen Jehovas zusteht. Derzeit liegt es im Militärhistorischen Museum der Bundeswehr in Dresden. (Az. V ZR 92/25)

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Die älteste Tochter, Annemarie Kusserow, hatte die Verfolgung ihrer 13-köpfigen Familie als Zeugen Jehovas von der Machtübernahme der Nationalsozialisten bis zu ihrer eigenen Verhaftung im Oktober 1944 in Bildern, Briefen, Haftbefehlen und Todesurteilen festgehalten. Nach ihrem Tod verkaufte einer ihrer Brüder das Archiv an die Bundesrepublik. 

Eigentlich hatte Kusserow ihr Erbe aber den Zeugen Jehovas überlassen. Diese fordern vor Gericht vom Bund die Herausgabe des Archivs, hatten damit bisher aber keinen Erfolg. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden, dass die Zeugen Jehovas den Kusserow-Bruder als Besitzer des Archivs geduldet und ihn somit legitimiert hätten. Das OLG wies die Klage ab.

Senat hatte für Einigung geworben

Die Bewertung hielt der Prüfung des BGH nun nicht Stand. Auf Grundlage der bisherigen Feststellungen könne nicht angenommen werden, dass die Bundesregierung das Archiv in gutem Glauben erworben habe, entschied der fünfte Zivilsenat. Ein Anspruch der Kläger auf Herausgabe könne nicht ausgeschlossen werden. Bei der Verhandlung im März hatte der Senat für eine Einigung der Parteien geworben.

Trotz eines ausführlichen Vergleichsangebots der Zeugen Jehovas sei es zu keiner Einigung gekommen, sagte ein Sprecher der Gemeinschaft nach der Verkündung. Anders als es auch das Gericht gewünscht habe, werde sich das Verfahren nun weiter in die Länge ziehen. Man sei aber weiter zuversichtlich, dass am Ende dem letzten Willen von Annemarie Kusserow Rechnung getragen werde.

Zeugen Jehovas hatten es zur NS-Zeit abgelehnt, den Hitlergruß zu zeigen oder ihre Kinder in die Hitlerjugend zu schicken. Viele verweigerten den Wehrdienst. Ab 1933 wurden sie von den Nazis verfolgt. Tausende wurden verschleppt, inhaftiert und gefoltert. Mindestens 1.700 verloren ihr Leben. Am Mittwoch wurde in Berlin ein Mahnmal eingeweiht, dass an die Verfolgung und den Widerstand der Zeugen Jehovas erinnern soll.

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