Der jahrelange Rechtsstreit zwischen den Zeugen Jehovas und dem deutschen Staat um ein umfangreiches Familienarchiv aus der NS-Zeit geht in die nächste Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln auf und verwies den Fall zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück. Die Glaubensgemeinschaft war in Revision gegangen.
Das Kölner Gericht muss sich daher noch einmal mit der Frage beschäftigen, ob das einzigartige Archiv der Familie Kusserow aus Bad Lippspringe in Nordrhein-Westfalen eigentlich den Zeugen Jehovas zusteht. Derzeit liegt es im Militärhistorischen Museum der Bundeswehr in Dresden. (Az. V ZR 92/25)