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Großkontrollen auf der A4 bei Lichtenau: 31 Fahrzeuge dürfen nicht weiterfahren

Großkontrollen auf der A4 bei Lichtenau: 31 Fahrzeuge dürfen nicht weiterfahren
Symbolbild Polizeibeamter bei nächtlicher Verkehrskontrolle mit Anhalte-Kelle (Bild: KI generiert mit ChatGPT)
Bei vier nächtlichen Kontrollen auf der BAB 4 bei Lichtenau haben Polizei und BALM zahlreiche Verstöße bei Großraum- und Schwerlasttransporten festgestellt. 31 Fahrzeuge durften zunächst nicht weiterfahren, insgesamt wurden 115 Ordnungswidrigkeiten angezeigt.

In vier Nächten hat die Chemnitzer Verkehrspolizeiinspektion gemeinsam mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) auf der BAB 4 bei Lichtenau vor allem Großraum- und Schwerlasttransporte kontrolliert. Dabei gab es zahlreiche Beanstandungen. Mehr als ein Drittel der kontrollierten Fahrzeuge musste stehen bleiben: 31 Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt, bis die Mängel behoben sind.

Kontrollen an der Raststätte Auerswalder Blick

Die Einsätze fanden von Montag- bis Donnerstagabend an der Raststätte »Auerswalder Blick« in beide Fahrtrichtungen statt. Unterstützt wurde die Polizeidirektion Chemnitz dabei auch von Beamten der übrigen vier Polizeidirektionen Sachsens. Pro Nacht waren jeweils rund 20 Einsatzkräfte im Einsatz.

Mehr als 100 Verstöße festgestellt

Insgesamt kontrollierten die Beamten 86 Fahrzeuge, vor allem Großraum- und Schwerlasttransporte, aber auch Kleintransporter teilweise mit Anhänger. Dabei wurden 115 Verkehrsordnungswidrigkeiten angezeigt. In 26 Fällen stellten die Einsatzkräfte unter anderem Überladungen fest. Teilweise konnten technische Mängel direkt vor Ort behoben und die Verkehrssicherheit wiederhergestellt werden, etwa durch einen Reifenwechsel oder das Nachsichern der Ladung. Zahlreiche Verstöße gegen die Fahrpersonalverordnung, etwa wegen nicht ordnungsgemäß eingehaltenen Lenk- und Ruhezeiten, ahndete das BALM.

Schwerer Transport ohne Genehmigung

Beispielhaft nennt die Polizei einen Fall aus der vergangenen Nacht: Ein zwölfachsiger Sattelzug, beladen mit einer 69 Tonnen schweren Presse und unterwegs in Richtung Polen, hatte keine Genehmigungen für den Transport. Für die überschrittene Fahrzeuglänge, -breite und -höhe sowie für das Gesamtgewicht des Gespanns von mehr als 116 Tonnen wären Ausnahmegenehmigungen nötig gewesen. Auch der Fahrer des Absicherungsfahrzeugs konnte keinen erforderlichen Befähigungsnachweis vorlegen. Für den Fahrer des Sattelzugs und den Begleiter hat dies ein Bußgeld zur Folge.

Auch das Transportunternehmen muss mit Konsequenzen rechnen. Wegen der Unrechtmäßigkeiten und des damit verbundenen finanziellen Vorteils durch unterlassene Genehmigungsanträge wurde gegen das Unternehmen ein Einziehungsbetrag von 28.000 Euro verhängt. Auch in diesem Fall endete die Fahrt am Kontrollort. (ds)

Dieser Text basiert auf einer offiziellen Behörden-Information und wurde mit Hilfe von KI erstellt.