Logo Die Sachsen News
Nachrichten / Beruf

Urteil: Illoyales Verhalten rechtfertigt Kündigung

Urteil: Illoyales Verhalten rechtfertigt Kündigung
Von: DieSachsen.de

Betreibt eine Vereins-Geschäftsführerin auf intrigante Weise zielgerichtet die Abwahl des Vereinsvorsitzenden, kann das ihre außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Ein derart illoyales Verhalten zerstöre die für eine weitere Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis und den Betriebsfrieden, urteilte das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt (6 AZR 720/15). Im konkreten Fall ging es um den Rauswurf der einstigen Geschäftsführerin der Landesverkehrswacht Sachsen.

Nach Differenzen mit dem Präsidenten des Vereins hatte die Klägerin zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit dem Ziel der Abwahl der Vereinsspitze aufgerufen. Daraufhin wurde ihre fristlose Kündigung beschlossen. Der Senat konnte aber nicht abschließend klären, ob die fristlose Kündigung innerhalb der erforderlichen zwei Wochen nach Kenntnis der maßgebenden Tatsachen erfolgte. Daher muss sich das Landesarbeitsgericht noch einmal mit dem Fall befassen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Friso Gentsch

Die Sachsen News
Artikel von

Die Sachsen News

Die Sachsen News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.

Social Media