Die Pläne des Bundesarbeitsministeriums zur Wochenarbeitszeit sehen Sachsens Gastwirte wegen ihrer Bindung an einen Tarifvertrag kritisch. Für die große Mehrheit der Hotels und Gaststätten in Sachsen, die nicht tarifgebunden sind, ändere sich damit nichts, teilte der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Sachen mit. Der Verband fordert, den Entwurf zurückzuziehen und grundlegend neu zu fassen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit müsse für alle Betriebe gelten.
Nach vorläufigen Plänen des Bundesarbeitsministeriums soll der gesetzlich verankerte Achtstundentag grundsätzlich unangetastet bleiben. Ausnahmeregeln in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen sollen demnach aber möglich sein, die statt einer täglichen eine wöchentliche Arbeitszeit festlegen. Im Jahresschnitt dürfte diese bei maximal 48 Stunden liegen.