Nach der Einstellung des Ofarim-Verfahrens hat die israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig lange diskutiert, ob sie den vom Gericht zugewiesenen Geldbetrag überhaupt annehmen soll. «Das Verhalten von Gil Ofarim war überhaupt nicht koscher. Daher ist das Geld negativ belastet», sagte der Vorsitzende der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig, Küf Kaufmann, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.
Man habe sich schließlich doch dafür entscheiden, das Geld annehmen zu wollen. «Wir werden es für die Vertiefung und Verbreitung der interreligiösen Arbeit verwenden», betonte Kaufmann.
Das Verfahren gegen den jüdischen Musiker Gil Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung war am Dienstag vor dem Landgericht Leipzig nach dessen Geständnis eingestellt worden. Der 41-Jährige muss als Auflage jedoch einen Geldbetrag in Höhe von 10 000 Euro zahlen - je zur Hälfte an die israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig und die Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz in Berlin. Man habe davon aus den Medien erfahren, wollte sich aber nicht dazu äußern, sagte ein Sprecher der Gedenkstätte am Mittwoch auf Anfrage.