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Deutsche Bahn stellt sich mit Notfahrplan auf Sechs-Tage-Streik ein

Das Logo der Deutschen Bahn (DB). / Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/Symbolbild
Das Logo der Deutschen Bahn (DB). / Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/Symbolbild

Die Deutsche Bahn bereitet sich auf den angekündigten Sechs-Tage-Streik der Lokführer vor und stellt einen Notfahrplan auf. Der Zugverkehr wird stark beeinträchtigt sein.

Die Deutsche Bahn stellt sich mit einem Notfahrplan auf den angekündigten Sechs-Tage-Streik der Lokführer ein. Die Vorbereitungen seien in vollem Gange, sagte eine Bahnsprecherin am Montag in Leipzig. Die Züge, die ab Mittwoch im Nah- und Fernverkehr in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fahren werden, würden derzeit in die Fahrpläne eingepflegt. Fahrgäste sollten sich im Internet oder in der App informieren, welche Verbindungen möglich sind.

Der Ausstand wird den Zugverkehr laut Bahn wieder stark beeinträchtigen. Wie bei den vorherigen Streiks sei damit zu rechnen, dass ungefähr ein Fünftel der Fernzüge bundesweit fahren werden, sagte die Sprecherin. Es würden extra lange Züge eingesetzt, um möglichst viele Fahrgäste befördern zu können. Zudem gelten wieder Kulanzregelungen für bereits gekaufte Tickets. Die Zugbindung werde aufgehoben. Im Nahverkehr werde versucht, zusätzliche Ersatzfahrten mit Bussen zu organisieren.

Die Lokführergewerkschaft GDL hat zu einem sechstägigen Streik aufgerufen. Der Streik im Personenverkehr soll am frühen Mittwochmorgen um 2.00 Uhr beginnen und bis Montag kommender Woche, 18.00 Uhr andauern, teilte die Gewerkschaft in der Nacht zu Montag mit.

Die Bahn und die GDL verhandeln seit Anfang November über neue Tarifverträge. Der Knackpunkt der Tarifrunde ist die Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter. Die GDL fordert, diese von 38 auf 35 Stunden zu reduzieren bei vollem Lohnausgleich. Erst am Freitag hatte die Deutsche Bahn ein neues Tarifangebot vorgelegt, um die GDL wieder an den Verhandlungstisch zu holen. Darin ist unter anderem auch eine Option zu einer Stunde weniger Arbeitszeit für Lokführer und Zugbegleiter ab dem 1. Januar 2026 enthalten.

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