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Flaute bei Windenergie: Verband spricht von Katastrophe

Eine Windkraftanlage dreht sich in einem Windpark. / Foto: Jens Büttner/dpa/Symbolbild
Eine Windkraftanlage dreht sich in einem Windpark. / Foto: Jens Büttner/dpa/Symbolbild

In Sachsen ist im vergangenen Jahr eine einzige neue Windenergieanlage ans Netz gegangen - mit einer Leistung von knapp einem Megawatt. Im Jahr zuvor waren es zwei Anlagen. Die Situation der Windenergie im Freistaat sei eine «Katastrophe», sagte Martin Maslaton, Chef des Bundesverbandes Windenergie (BWE) in Sachsen, am Donnerstag. Zugleich habe man 2021 elf Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 8 MW abgebaut. Weil es in Sachsen weiter nur wenige neue Genehmigungen gebe, bleibe der Ausbau auch in den kommenden Jahren weit hinter dem Soll.

Nach Verbandsangaben gingen 2021 bundesweit 484 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 1925 MW ans Netz. Sachsen ist mit einer Anlage das Flächenland mit dem geringsten Zuwachs. Hinter dem Freistaat rangieren nur noch die Stadtstaaten Bremen und Hamburg, wo überhaupt keine Anlage hinzukam. Berlin kam auf vier. «Während die Branche auf Bundesebene vorsichtig optimistisch in die Zukunft schaut, droht Sachsen weiter den Anschluss zu verlieren», hieß es.

«Wir könnten schon heute deutlich mehr Windenergieanlagen in Sachsen bauen», betonte Maslaton. Möglich wäre das durch sogenannte Zielabweichungsverfahren, die in anderen Bundesländern längst üblich seien. «Windprojekte, die alle Kriterien für den Schutz von Mensch und Natur erfüllen, können damit realisiert werden, unabhängig davon, ob es einen gültigen Regionalplan gibt oder nicht.» Mit der Novelle der Bauordnung gebe es in Sachsen aber nun wieder Planungssicherheit. Allerdings werde das nicht ausreichen, die Klimaziele zu erfüllen.

Sachsen will nach einem Gesetzentwurf der Regierung für den Bau von Windkrafträdern einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebäuden festgelegen. Von diesem Abstand kann abgewichen werden, wenn es um die Nachrüstung bestehender Anlagen geht oder wenn der Abstand im Außenbereich auf Wunsch der Gemeinden unterschritten werden soll.

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