Wie lange darf ein privater Abschleppdienst Standgebühren für ein abtransportiertes Auto kassieren und dürfen diese bis in die Tausende steigen? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Freitag mit einem Fall aus Sachsen befasst, in dem das Unternehmen 4935 Euro verlangt. Das Dresdner Oberlandesgericht (OLG) hatte diesem aber im Berufungsverfahren nur 75 Euro zugesprochen.
Zivilgerichte hätten solche Sachlagen unterschiedlich beurteilt, sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner in Karlsruhe. Zudem sei es oft kompliziert, alltägliche Probleme im Zivilrecht zu lösen; das sei auch bei Studierenden gefürchtet. Seine Entscheidung will der fünfte Zivilsenat am 17. November verkünden. (Az.: V ZR 192/22)
Der große Unterschied bei den Beträgen im konkreten Fall kommt dadurch zustande, dass der Fahrzeughalter wenige Tage nach dem Abschleppen die Herausgabe seines Autos verlangt hatte. Die Firma verweigerte dies aber, solange die Abschleppkosten von rund 270 Euro und Standgebühren von 15,00 Euro täglich nicht bezahlt würden. Der Streit zog sich hin: Als am Landgericht Dresden verhandelt und der Wagen herausgegeben wurde, stand er seit 329 Tagen auf dem Gelände der Abschleppfirma - so ergibt sich die Summe von mehr als 4900 Euro.