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Nach Tigerausbruch - Behörden bei Haltung nahe Leipzig

Nach Tigerausbruch - Behörden bei Haltung nahe Leipzig
Polizei und Veterinäramt sind zu einem Einsatz ausgerückt. (Archivbild) / Foto: Heiko Rebsch/dpa
Von: DieSachsen News
Anderthalb Monate nach dem Ausbruch eines Tigers bei Leipzig greifen die Behörden durch. Polizei und Veterinäramt rücken bei der privaten Haltung an. Was dazu bisher bekannt ist.

Morgen-Einsatz in privater Tigerhaltung

Polizei und Veterinäramt sind am Morgen zu einem größeren Einsatz in einer privaten Tigerhaltung in Dölzig bei Leipzig ausgerückt. Hintergrund sei die Umsetzung behördlicher Anordnungen, sagte der Sprecher des zuständigen Landratsamtes Nordsachsen, Thomas Seidler.

Mitte Mai war aus der Anlage einer ehemaligen Zirkusartistin ein Tiger ausgebrochen. Dabei wurde ein 72 Jahre alter Helfer schwer verletzt. Das Tier wurde von der Polizei erschossen.

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Frist abgelaufen

Das Landratsamt hatte die Dompteurin aufgefordert, die Haltungsbedingungen für die Tiger zu verbessern. Dafür galt eine Frist, die nun abgelaufen ist. Welche Maßnahmen die Behörden genau in der Anlage ergriffen, werde nach Abschluss des Einsatzes mitgeteilt, so Seidler.

Auflagen nach Säugetiergutachten

Die Behörden verlangen von der Halterin, die Vorgaben eines sogenannten Säugetiergutachtens zu erfüllen. Demnach muss für ein bis zwei Tiger ein Außengehege mit mindestens 200 Quadratmetern Fläche zur Verfügung stehen. Für jedes weitere ausgewachsene Tier müssen es je 100 Quadratmeter mehr sein. Nach dem Abschuss des Tigers lebten in der Anlage nach Behördenangaben noch acht Tiere.

Wegnahme von Tieren?

Die Besitzerin hatte sich gegen die Auflagen gewehrt. Das Landratsamt hatte eine Wegnahme von Tieren als Option genannt, um den Tierbestand an die aktuell zur Verfügung stehenden Flächen anzupassen.

Der Ausbruch hatte sich am 17. Mai ereignet. Die Anlage befindet sich nahe der Autobahn 9 in einem Gewerbegebiet in Dölzig, einem Ortsteil der Stadt Schkeuditz. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Fall wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen.

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