Eine Entscheidung im Fall des fristlos gekündigten Wassersprung-Bundestrainers Lutz Buschkow wird nicht vor April erwartet. Das Arbeitsgericht Halle (Saale) hat diesen Fall erneut vertagt. Die Vorsitzende Richterin Gabriele Firzlaff urteilte am Mittwoch noch nicht darüber, ob die vom Deutschen Schwimm-Verband (DSV) im Oktober 2022 im Zuge eines Missbrauchsfalls ausgesprochene Entlassung rechtens war oder nicht. Grund für die Verschiebung sind weitere Ankündigungen der Streitparteien für Verhandlungen zu möglichen außergerichtlichen Einigungen, auch wegen neuer arbeitsrechtlicher Erkenntnisse. Sollte es keine außergerichtliche Einigung geben, legte das Arbeitsgericht fest, dass die Parteien bis zum 3. April ein Ergebnis ihrer Gespräche vorlegen müssen. Anschließend wird ein Verkündungstermin bekannt gegeben. Bei diesem kann es ein Urteil geben, jedoch können auch weitere Verhandlungstage anberaumt werden.
In der Dokumentation der ARD unter dem Titel «Missbraucht - Sexualisierte Gewalt im deutschen Schwimmsport» hatte der frühere Weltklasse-Wasserspringer Jan Hempel im August 2022 erstmals die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen seinen 2001 gestorbenen langjährigen Trainer Werner Langer öffentlich gemacht. Demnach hatte Langer sich von 1982 bis 1996 an dem Olympia-Zweiten von Atlanta 1996 vergangen. In dem Film warf der heute 51 Jahre alte Hempel dem DSV und auch Buschkow vor, schon 1997 von den Vorwürfen gewusst, aber nichts Entscheidendes getan zu haben.