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Viele Kinder in Sachsen erhalten Teilhabe-Hilfe nicht

Viele Kinder in Sachsen erhalten Teilhabe-Hilfe nicht
Nur wenige Kinder und Jugendliche nutzen den Teilhabe-Betrag, der etwa für die Sportvereins-Mitgliedschaft zur Verfügung steht. (Symbolbild) / Foto: Florian Wiegand/dpa
Von: DieSachsen News
Seit 15 Jahren können Kinder aus Familien mit wenig Geld Unterstützung für Schule, Essen und Freizeit bekommen. Eine Analyse zeigt: Die Hilfen bleiben oft ungenutzt.

Bei vielen Kindern und Jugendlichen aus einkommensarmen Familien in Sachsen kommen finanzielle Hilfen für Freizeit und Bildung offenbar nicht an. Nach einer Analyse der Bertelsmann Stiftung wird besonders der monatliche Teilhabe-Betrag von 15 Euro für soziale und kulturelle Leistungen schlecht genutzt. Diesen erhalten in Sachsen nur 14,2 Prozent der anspruchsberechtigten 6- bis unter 15-Jährigen, die einen Anspruch auf die Unterstützung haben, weil sie Bürgergeld beziehen. Bei den 15- bis unter 18-Jährigen sind es sogar nur 8,1 Prozent. 

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Hilfen für Bildung und Freizeit

Der Teilhabe-Betrag ist Teil des Bildungs- und Teilhabepakets, das es seit 2011 gibt. Er kann unter anderem für Vereinsmitgliedschaften, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten genutzt werden. Darüber hinaus umfasst das Paket Zuschüsse für Schulbedarf, Klassenfahrten und Ausflüge, Schülerbeförderung, Lernförderung sowie das gemeinsame Mittagessen in Schule oder Kita.

Die Autoren der Studie stellten dabei große regionale Unterschiede fest: Der Teilhabe-Betrag geht je nach Bundesland 

  • an 9 bis 59 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen,
  • an 4 bis 48 Prozent der 15- bis unter 18-Jährigen. 

Am höchsten sind die Anteile in Schleswig-Holstein. Schlusslicht ist Rheinland-Pfalz.

Geld für Mittagsverpflegung und Schule besser genutzt

Bei den anderen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sieht es zwar besser aus, aber auch hier werden längst nicht alle Berechtigten erreicht. Die Finanzhilfe für die Mittagsverpflegung bekommen in Sachsen immerhin fast 45 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen, aber nur 11,4 Prozent der 15- bis unter 18-Jährigen. Beim Schulbedarf sind die Anteile mit 73,8 Prozent und 56,4 Prozent am höchsten.

«Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig», betont Antje Funcke, Expertin der Stiftung für Familienpolitik. Unterschiedliche Bewilligungs- und Antragsverfahren, komplexe Formulare und umfangreiche Nachweispflichten erschwerten es Funcke zufolge den Eltern, die Leistungen zu beantragen.

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