Logo Die Sachsen News
Nachrichten / Soziales

Gericht bestätigt: Kein Kundendienst bei Händler am Sonntag

Gericht bestätigt: Kein Kundendienst bei Händler am Sonntag
Die Justitia ist an einer Scheibe in einem Gericht zu sehen. / Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Von: DieSachsen News

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin darf ein Online-Möbelhändler den eigenen Kundendienst an Sonn- und Feiertagen weiterhin nicht von Deutschland aus besetzen. Eine entsprechende Klage des Unternehmens mit Sitz in Berlin lehnte das Gericht nun ab, wie es am Dienstag mitteilte. Der Möbelhändler nutze die gesetzlich möglichen wöchentlichen Betriebszeiten nicht ausreichend aus, um Sonntagsarbeit zu rechtfertigen, hieß es zur Begründung. (VG 4 K 311/22)

Das Unternehmen besetzt den Kundendienst an Sonn- und Feiertagen dem Gericht zufolge derzeit mit deutschsprachigen Mitarbeitern in Polen und Irland. Beim zuständigen Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit in Berlin hatte das Unternehmen beantragt, «ausnahmsweise Sonn- und Feiertagsarbeit für bis zu 14 Beschäftigte im Kundenservice im Homeoffice in Sachsen» zu erlauben. Das Landesamt lehnte den Antrag ab - und bekam nun vor dem Verwaltungsgericht in Berlin Recht.

Das Gericht verwies darauf, dass grundsätzlich 144 Stunden Betriebszeit pro Woche möglich seien. Unternehmen können ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter also auch in Nacht- und Randstunden arbeiten lassen. Der Möbelhändler jedoch nutze nur 90 Stunden wöchentliche Betriebszeit. Das Unternehmen hatte laut Gericht darauf verwiesen, dass ein Kundendienst in der Nacht aufgrund der fehlenden Nachfrage wenig Sinn ergebe. Es sehe die eigene Wettbewerbsfähigkeit gefährdet, sollte es am Sonntag keine Kundenauskünfte geben können.

Mehr aus dieser Kategorie

Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Es sei «ohne Weiteres zumutbar, telefonische Auskünfte nur an Werktagen zu erteilen, zumal ihre Kunden Käufe durchgehend tätigen können», teilte das Gericht mit.

Copyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

Sachsen News
Artikel von

Sachsen News

Sachsen News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.

Social Media